Karlsruhe urteilt zu 'Tempolimit' beim Ampel-Heizungsgesetz
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 05:50 Uhr | dpa.deDer ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren verletzt sieht.
Im Fokus des Verfahrens stehe die Frage, ob es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar. Und: "Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?"
Eilantrag hatte im Sommer 2023 Erfolg
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - meist Heizungsgesetz genannt - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die Ampel wollte das Gesetz 2023 kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung legten die Koalitionäre noch umfangreiche Änderungen vor.
CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er wandte sich nach Karlsruhe, um die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause zu stoppen - und hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht gab seinem Eilantrag statt. Das Heizungsgesetz wurde am Ende knapp zwei Monate später im Bundestag verabschiedet und trat Anfang 2024 in Kraft. Jetzt entscheidet Deutschlands höchstes Gericht in der Hauptsache über Heilmanns Klage. (Az. 2 BvE 4/23)/jml/DP/jha
