Klage, Lidl-App

Klage gegen Lidl-App abgewiesen - Gericht nicht zustÀndig

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 11:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Prozess um Rabatte auf der App des LebensmittelhÀndlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen.

"Wir sind sachlich nicht zustĂ€ndig", sagte der Richter bei der BegrĂŒndung der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hatte deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.

Ungerechte Preisrabatte?

Der KlĂ€ger hatte vom Unternehmen Lidl verlangt, die Rabattierung ĂŒber die App zu unterbinden, fĂŒhrte der Richter aus. Die Rabatte verstießen aus Sicht der VerbraucherschĂŒtzer gegen das Gebot der Gleichbehandlung und diskriminierten Ă€ltere, behinderte oder jĂŒngere Menschen.

Das Oberlandesgericht ist fĂŒr Verbraucherschutzfragen zustĂ€ndig. Bei ihrer Klage bezogen sich die VerbraucherschĂŒtzer jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dabei geht es um die Benachteiligung "bei der BegrĂŒndung, DurchfĂŒhrung und Beendigung zivilrechtlicher SchuldverhĂ€ltnisse".

Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechende Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sagte der Richter. FĂŒr Verbraucherschutz seien zunĂ€chst die Landgerichte zustĂ€ndig.

Ähnliche Klagen

Die VerbraucherschĂŒtzer gingen zuletzt in Ă€hnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskrĂ€ftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Lidl verteidigte die App. "Die kostenlose Lidl Plus-App ist ein freiwilliges, zusĂ€tzliches Angebot, mit dem unsere Kunden ĂŒber die regulĂ€ren Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren können", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass wir uns nicht zu laufenden Gerichtsverfahren Ă€ußern."

FĂŒr HĂ€ndler und Kunden sind die Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und möglicherweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen. HĂ€ndler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb besser.

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