KORREKTUR, Höchstwert

KORREKTUR: Neuer Höchstwert bei Erbschaft- und Schenkungssteuer

Veröffentlicht am: 27.08.2026 um 12:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

(Berichtigt wird die Meldung vom 26. August 2026.

Im 3. Absatz muss es 13,3 Milliarden heißen, im 4. Absatz dann 8,1 Milliarden.)

WIESBADEN (dpa-AFX) - Im vergangenen Jahr haben Finanzverwaltungen in Deutschland so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt wie noch nie zuvor. Der festgesetzte Betrag lag bei 21,4 Milliarden Euro und damit 60,8 Prozent höher als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Demnach sei 2025 Vermögen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen ĂŒbertragen worden - 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr. "Die im Vorjahresvergleich höheren Veranlagungen beruhen unter anderem auf vermehrten VermögensĂŒbertragungen von Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro", hieß es. Das entspreche einem Plus von 19 Prozent.

Bei einer Steuerfestsetzung legen die FinanzĂ€mter die Höhe der Steuer verbindlich fest, als Steuereinnahmen gehen sie dann spĂ€ter ein. Die Statistik bildet nur Erbschaften und Schenkungen ab, bei denen eine Steuer fĂ€llig wurde. Die allermeisten VermögensĂŒbergĂ€nge liegen laut Statistikamt innerhalb von FreibetrĂ€gen und sind deshalb nicht enthalten.

Schenkungsteuer stieg um mehr als zwei Drittel

Die festgesetzte Erbschaftsteuer lag im vergangenen Jahr bei 13,3 Milliarden Euro - ein Anstieg von 57,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. "Der bisherige Höchststand war 2021 mit 9,0 Milliarden Euro erreicht worden", hieß es.

Die Schenkungsteuer lag 2025 bei 8,1 Milliarden Euro und stieg im Jahresvergleich um 67,3 Prozent. "Damit nahm die Schenkungsteuer seit 2019 (1,2 Milliarden Euro) durchgÀngig zu", schrieben die Statistikerinnen und Statistiker. "Allein im Vergleich zum Jahr 2023 (4,1 Milliarden Euro) hat sie sich fast verdoppelt."

Disclaimer...

de | boerse | 70008028 |