KORREKTUR: Untersuchungshaft fĂŒr Nord-Stream-VerdĂ€chtigen in Kroatien
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 15:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWSTatsÀchlich war Z. unter einem falschen Namen angemelde.)
PULA (dpa-AFX) - Ein Gericht in der kroatischen KĂŒstenstadt Pula hat den Ukrainer Wolodymyr Z., der der Beteiligung an den AnschlĂ€gen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 verdĂ€chtigt wird, in Untersuchungshaft genommen. Damit wurde das Verfahren zu seiner drohenden Auslieferung nach Deutschland eingeleitet, berichtete das kroatische Fernsehen HRT. Z. war am Mittwoch aufgrund eines von Deutschland ausgestellten EuropĂ€ischen Haftbefehls in Pula festgenommen worden.
Matija Milos, der Rechtsanwalt des Ukrainers, sagte am Donnerstag vor Journalisten, sein Mandant werde die drohende Auslieferung juristisch anfechten und den Instanzenweg beschreiten. Nach kroatischer Rechtslage muss das Verfahren - einschlieĂlich der Berufung - innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein.
Z. soll einer der Taucher gewesen sein
Die Bundesanwaltschaft wirft Z. unter anderem das gemeinschaftliche HerbeifĂŒhren einer Sprengstoffexplosion vor und will ihn in die Bundesrepublik ĂŒberstellen lassen. Der Ukrainer soll einer der Taucher gewesen sein, die die Sprengladungen an den Pipelines in der Nordsee angebracht hatten.
Nach Angaben der kroatischen Polizei wurde Z. in einer touristischen Unterkunft in einem Ressort am SĂŒdrand von Pula festgenommen. Dort ist auch das Team einer Hollywood-Filmproduktion untergebracht, das gerade die Nord-Stream-AnschlĂ€ge als fiktionalen Polit-Thriller verfilmt. Unter dem US-Regisseur Doug Liman ("Die Bourne IdentitĂ€t") wirken daran die Hollywoodstars Sean Penn und Adrien Brody mit.
Wie HRT unter Berufung auf nicht genannte Quellen berichtete, soll sich Z. als Teil dieses Film-Teams in Pula aufgehalten haben. In der Unterkunft soll er unter einem falschen Namen angemeldet gewesen sein. Nach Informationen der britischen "Times" war er fĂŒr die Film-Produktion als Berater tĂ€tig.
Warschau hatte eine Auslieferung des VerdÀchtigen abgelehnt
Wie Anwalt Milos weiter ausfĂŒhrte, wolle sich die Verteidigung bei der BekĂ€mpfung der Auslieferung auf den PrĂ€zedenzfall in Polen berufen. Z. war nĂ€mlich dort bereits Ende September des Vorjahres gleichfalls auf der Grundlage eines in Deutschland ausgestellten EuropĂ€ischen Haftbefehls festgenommen worden. Die Regierung in Warschau, die sich als enge VerbĂŒndete der Ukraine versteht, lehnte aber eine Auslieferung ab.
Dass Kroatien Ă€hnlich handelt, gilt als eher unwahrscheinlich. Das Verfahren sei durch europĂ€isches Recht klar geregelt, sagte Innenminister Davor Bozinovic laut HRT. "Im vergangenen Jahr gab es in Kroatien etwa 135 solcher EuropĂ€ischer Haftbefehle, in diesem Jahr sind es bereits 69", fĂŒgte er hinzu.
