Masken-Streit, Spahn-Mails

Masken-Streit ĂŒber Spahn-Mails geht in nĂ€chste Instanz

Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 07:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Streit um eine halbe Milliarde Euro wegen Corona-Maskenlieferungen lÀsst ein Hamburger TextilhÀndler nicht locker.

Der GeschÀftsmann Matthias Timm (57) interpretiert Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem MÀrz 2020 als Kaufvertrag und klagt auf Bezahlung.

Vor dem Bonner Landgericht bekam er im Juli in erster Instanz eine Abfuhr. Nun erklĂ€rte Timms Anwalt Dennis Geißler von der Kanzlei Ferox Legal der dpa, man habe Berufung eingelegt und arbeite derzeit an einer schriftlichen BegrĂŒndung dazu. Damit werde sich das Kölner Oberlandesgericht des Sachverhalts annehmen.

Das Bonner Landgericht hatte geurteilt, dass die Mails von Spahn nur eine Interessenbekundung gewesen seien und kein Vertragsabschluss. Außerdem wertete er etwaige RechtsansprĂŒche als verjĂ€hrt. Die Vernehmung von Spahn als Zeugen, die der KlĂ€ger gefordert hatte, lehnte das Bonner Landgericht ab (Aktenzeichen 1 O 213/25).

"Wir haben die Erfolgsaussichten der Berufung grĂŒndlich geprĂŒft und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Urteil vom Landgericht Bonn Fehler enthalten dĂŒrfte", sagt Anwalt Geißler. Mit Blick auf die Mails von Spahn sagt er: "Es kam ein Vertrag zustande." Außerdem habe ein Mahnbescheid von Ende 2023 die VerjĂ€hrung gehemmt.

Mails vom Minister

Der Masken-Streit geht zurĂŒck auf die AnfĂ€nge der Corona-Pandemie. Am 8. MĂ€rz 2020 rief Spahn ĂŒberraschend den TextilhĂ€ndler Timm an, dessen Firma Pure Fashion Agency etwa mit Restposten handelt und gute Kontakte zu Textilfirmen im Ausland hat. Danach schrieben sich Spahn und der frĂŒhere Fußballprofi Timm Mails, die in dem Gerichtsverfahren aktenkundig wurden. Er wolle das "heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen", schrieb Spahn am 9. MĂ€rz 2020. Und spĂ€ter: "Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)".

In der Klage geht es um 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen summieren sich die Forderungen bis heute auf etwa eine halbe Milliarde Euro. Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden.

Der Rechtsstreit zwischen der Pure Fashion Agency und dem Bundesgesundheitsminister ist gewissermaßen ein Sonderfall in dem Wust an Klagen anderer HĂ€ndler gegen den Bund, die sich auf ein Ausschreibungsverfahren des Gesundheitsministeriums von Ende MĂ€rz 2022 beziehen: Damals bekam das Ministerium viel mehr Ware vertraglich zugesichert als gedacht. SpĂ€ter lehnte das Ministerium bei einem Großteil die Annahme wegen angeblicher QualitĂ€tsmĂ€ngel ab oder wegen angeblicher FristversĂ€umnis, was die KlĂ€ger bestreiten.

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