Bundeswehr, MĂ€nner

Bundeswehr: MĂ€nner bis 45 mĂŒssen Auslandsaufenthalt melden

04.04.2026 - 12:48:42 | dpa.de

Mit dem neuen Wehrdienstgesetz mĂŒssen sich grundsĂ€tzlich alle MĂ€nner im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen.

Das Bundesverteidigungsministerium bestĂ€tigte auf dpa-Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der "Frankfurter Rundschau". Doch fĂŒgte ein Sprecher hinzu: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung fĂŒr junge MĂ€nner ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige fĂŒr einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 MĂ€nnern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.

Wissen fĂŒr den "Ernstfall"

Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen fĂŒr die Wehrerfassung und WehrĂŒberwachung gesetzt, erklĂ€rte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind mĂ€nnliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die lĂ€nger als drei Monate dauern, vorab beim zustĂ€ndigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen." Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45.

Die Bundeswehr mĂŒsse fĂŒr den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls lĂ€ngerfristig im Ausland aufhalte, fĂŒhrte der Sprecher aus. "Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes - wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung - in der praktischen Umsetzung zu stĂŒtzen." Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Regelung galt auch im Kalten Krieg

Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie VerstĂ¶ĂŸe gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklĂ€rte er. "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."

Der Sprecher betonte: "Die Folgen dieser Regelung fĂŒr die jungen Menschen sind grundsĂ€tzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist." Dem folgend wĂŒrden "aktuell konkretisierende Regelungen fĂŒr die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um ĂŒberflĂŒssige BĂŒrokratie zu vermeiden". Dem laufenden PrĂŒfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen.

"Genehmigung ist grundsÀtzlich zu erteilen"

Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn "fĂŒr den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist", erklĂ€rte der Sprecher. "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsĂ€tzlich zu erteilen."

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