NRW-Oberverwaltungsgericht, Teleshopping-Anbieter

Vor NRW-Oberverwaltungsgericht: Teleshopping-Anbieter klagt

27.05.2026 - 05:49:04 | dpa.de

Mit der grundsĂ€tzlichen Bedeutung von Teleshopping-Sendern im Fernsehen beschĂ€ftigt sich das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch (10.30 Uhr) in einer mĂŒndlichen Verhandlung.

Bei der Berufungsverhandlung muss das Gericht in MĂŒnster klĂ€ren, ob der KlĂ€ger, der in DĂŒsseldorf sitzende Sender QVC, in die sogenannte Public Value-Liste aufgenommen werden muss.

Wer aufgenommen wird, hat laut Medienstaatsvertrag das Recht, auf den BenutzeroberflĂ€chen von Smart-TVs oder im Kabelfernsehen gut und schnell auffindbar zu sein. Laut Gesetz gilt das fĂŒr die Sender, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten.

In NRW hat die zustĂ€ndige Landesmedienanstalt dies fĂŒr QVC und andere Anbieter von TeleshoppingkanĂ€len bislang verneint. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht DĂŒsseldorf konnten sich die Sender ebenfalls nicht durchsetzen.

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