Betriebsteil von Malta Air kann Betriebsrat wÀhlen
13.05.2026 - 16:43:15 | dpa.deVerhandelt wurde in Erfurt ein Streitfall bei der Fluggesellschaft Malta Air, einer Tochter von Ryanair IE00BYTBXV33. Eine betriebsratsfÀhige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbststÀndigen Betriebsteils könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter. (Az.: 7 ABR 7/25)
Es ging dabei um den Versuch einer Betriebsratswahl fĂŒr eine sogenannte Base von Malta Air am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) mit etwa 320 Cockpit- und KabinenbeschĂ€ftigten. Das Unternehmen vertrat die Ansicht, dass der Stationierungsort BER keine betriebsratsfĂ€hige Organisationseinheit sei. Ein inlĂ€ndischer Betriebsteil könne nur dann als Betrieb im Sinn der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, wenn auch der Hauptbetrieb im Inland liege. Wie bereits die Vorinstanzen teilte das Bundesarbeitsgericht diese Auffassung der Ryanair-Tochter nicht.
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