Reisekosten, Auslandspauschalen

Reisekosten 2026: Auslandspauschalen steigen, InlandssÀtze bleiben stabil

31.03.2026 - 07:30:56 | boerse-global.de

Die Verpflegungspauschalen fĂŒr Dienstreisen im Inland sind unverĂ€ndert, wĂ€hrend fĂŒr Auslandsaufenthalte neue, lĂ€nderspezifische SĂ€tze gelten. Die korrekte Abrechnung ist entscheidend.

Reisekosten 2026: Auslandspauschalen steigen, InlandssĂ€tze bleiben stabil - Foto: ĂŒber boerse-global.de

FĂŒr GeschĂ€ftsreisende in Deutschland gibt es 2026 eine Mischung aus StabilitĂ€t und Anpassung. WĂ€hrend die Verpflegungspauschalen fĂŒr Inlandsreisen unverĂ€ndert bleiben, wurden die AuslandssĂ€tze zum Jahresbeginn erhöht. Das Bundesfinanzministerium passt die BetrĂ€ge fĂŒr ĂŒber 190 LĂ€nder regelmĂ€ĂŸig an die Lebenshaltungskosten an.

Inland: Pauschalen seit 2021 unverÀndert

Die Regeln fĂŒr Dienstreisen innerhalb Deutschlands bieten Planungssicherheit. Seit 2021 gilt: Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden können Arbeitnehmer pauschal 14 Euro fĂŒr Verpflegung geltend machen. Bei einer vollen 24-Stunden-Reise sind es 28 Euro pro Tag. Diese BetrĂ€ge können steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder als Werbungskosten in der SteuererklĂ€rung angegeben werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Aufwendige Einzelnachweise fĂŒr jedes Essen entfallen.

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Ausland: Neue, lÀnderspezifische SÀtze in Kraft

Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Seit dem 1. Januar 2026 gelten aktualisierte PauschbetrĂ€ge, die das Bundesfinanzministerium im Dezember 2025 bekannt gab. Die Höhe variiert je nach Destination stark – von vergleichsweise niedrigen SĂ€tzen in einigen NachbarlĂ€ndern bis zu deutlich höheren BetrĂ€gen fĂŒr Metropolen wie New York oder Tokio. Welcher Satz genau gilt, hĂ€ngt von komplizierten Regeln ab: Bei mehrtĂ€gigen Reisen durch mehrere LĂ€nder ist fĂŒr jeden Tag der Aufenthaltsort vor Mitternacht maßgeblich.

Gestellte Mahlzeiten kĂŒrzen die Pauschale

Ein hĂ€ufiger Stolperstein sind vom Arbeitgeber bezahlte Mahlzeiten. Wird etwa das Hotel-FrĂŒhstĂŒck ĂŒbernommen, muss die Verpflegungspauschale gekĂŒrzt werden. Die Berechnung basiert stets auf der vollen inlĂ€ndischen Tagespauschale von 28 Euro. Ein gestelltes FrĂŒhstĂŒck reduziert den Anspruch um 20 Prozent (5,60 Euro), ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 40 Prozent (11,20 Euro). Ein einfacher Snack unterwegs fĂŒhrt dagegen zu keiner KĂŒrzung.

Kilometerpauschale und Übernachtungskosten

Neben Verpflegung sind weitere Kosten relevant. Die Kilometerpauschale fĂŒr die Nutzung des privaten Pkw auf Dienstreisen bleibt bei 0,30 Euro. Achtung: Sie ist nicht zu verwechseln mit der erhöhten Pendlerpauschale (0,38 Euro). Übernachtungskosten im Inland können steuerfrei erstattet werden, wenn sie belegt sind. Eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht existiert, kann aber nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber sie nicht zahlt. FĂŒr AuslandsĂŒbernachtungen gelten ebenfalls neue, lĂ€nderspezifische Pauschalen.

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Digitale Tools werden immer wichtiger

Angesichts der komplexen Regelungen – besonders bei internationalen Reisen – setzen immer mehr Unternehmen auf digitale Lösungen. Spezielle Reisekosten-Software hilft, die korrekten Pauschalen automatisch anzuwenden, KĂŒrzungen zu berechnen und Belege digital zu verwalten. Das spart Zeit und minimiert Fehler bei der Abrechnung. Vor dem Hintergrund anhaltender Preissteigerungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Inlandspauschalen wieder angehoben werden. Bis dahin ist die korrekte Anwendung der aktuellen Vorgaben essenziell, um Steuervorteile zu nutzen und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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