Sonntagsöffnung, Tourismus-Boom

Sonntagsöffnung in MV: Tourismus-Boom trifft auf Verfassungsstreit

Veröffentlicht: 10.03.2026 um 11:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die umstrittene erweiterte Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern steht vor Gericht. Verdi klagt gegen die Öffnungen an bis zu 75 Prozent der Sonntage, während Kommunen wie Schwerin aussteigen.

Sonntagsöffnung in MV: Tourismus-Boom trifft auf Verfassungsstreit Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
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Die Saison beginnt, doch der Streit ist ungelöst: Während Mecklenburg-Vorpommern am 15. März in den touristischen Sonntagsverkauf startet, läuft vor dem Oberverwaltungsgericht ein Verfassungsprozess. Die Gewerkschaft Verdi will die umstrittene erweiterte Bäderregelung kippen.

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Verfassungsklage gegen längere Öffnungszeiten

Im Kern geht es um einen Grundrechtskonflikt. Die 2025 in Kraft getretene Regelung erlaubt Einzelhändlern in 76 ausgewählten Tourismusgemeinden, an Sonntagen zwischen 11:30 und 19:00 Uhr zu öffnen. Dies gilt in der Hauptsaison vom 15. März bis 31. Oktober sowie in der Weihnachtszeit.

Dagegen klagt Verdi seit April 2025 vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die Gewerkschaft argumentiert, das Gesetz verletze den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag. Beschäftigte könnten bis zu 75 Prozent aller Sonntage im Jahr arbeiten müssen – der Grundsatz, dass Sonntagsarbeit die Ausnahme bleiben muss, werde so ausgehebelt. „Die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen werden über die Grundrechte der Arbeitnehmer gestellt“, so die Kritik.

Kommunen zweifeln, Schwerin steigt aus

Doch nicht nur die Gewerkschaft regt sich. Auch auf kommunaler Ebene wachsen die Zweifel an der Praxistauglichkeit. Die Landeshauptstadt Schwerin beantragte im Januar 2026 sogar, komplett aus der Regelung auszuscheiden.

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Der Grund: Das Gesetz schließt große Fachmärkte für Elektronik, Möbel oder Baumärkte explizit aus. In Einkaufszentren entstünde so ein Flickenteppich aus geöffneten und geschlossenen Geschäften. Die Stadt fürchtet, dass der Sonntagshandel dadurch unattraktiv wird und bevorzugt stattdessen klassische, veranstaltungsbezogene Öffnungen.

Wirtschaft drängt, Gericht entscheidet

Für die Tourismusbranche sind die Öffnungen überlebenswichtig. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA betont, dass geöffnete Geschäfte ein zentraler Service für Hunderttausende Urlaubsgäste seien. Der Handel an der Küste ist auf Wochenend-Besucher angewiesen, um mit der Konkurrenz aus Schleswig-Holstein oder Polen mithalten zu können.

Doch die rechtliche Unsicherheit bleibt. Das Urteil des Greifswalder Gerichts könnte die Regelung mitten in der Hochsaison kippen. Die Entscheidung wird nicht nur über die Arbeitsbedingungen Tausender Einzelhandelsbeschäftigter entscheiden, sondern auch ein bundesweit beachtetes Signal setzen: Wie viel Wirtschaftsförderung ist mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe vereinbar?

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