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StĂ€nderat will 90 Prozent Eigenkapital fĂŒr UBS-Auslandsbeteiligungen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 09:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der StĂ€nderat zeigt HĂ€rte bei den Eigenkapitalregeln fĂŒr die UBS CH0244767585.

Die Schweizer Großbank UBS soll ihre Beteiligungen im Ausland zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen mĂŒssen. Das hat die kleine Kammer entschieden. Die neuen Eigenkapitalregeln sollen das "Too big to fail"-Dispositiv schĂ€rfen. Der StĂ€nderat fĂ€llte seinen Entscheid am Mittwoch mit 29 zu 16 Stimmen. Er wĂ€hlte dabei einen von einer starken Minderheit beantragten Weg.

Die UBS und auch große WirtschaftsverbĂ€nde hatten in den Tagen vor dem Entscheid öffentlich Position bezogen gegen diesen Minderheitsantrag. Eine 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital sei kein Kompromiß zum Bundesratsvorschlag, schrieb die UBS. Dies wĂŒrde ihrer WettbewerbsfĂ€higkeit nachhaltig schaden.

Die UBS und mehrere große WirtschaftsverbĂ€nde hĂ€tten den von der Mehrheit entworfenen, unterlegenen Kompromiß bevorzugt. Demnach hĂ€tte die Bank Auslandbeteiligungen zu mindestens 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen mĂŒssen. FĂŒr die ĂŒbrigen bis zu 50 Prozent wĂ€ren AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zulĂ€ssig gewesen.

Der Bundesrat und eine weitere Minderheit im Rat wĂŒnschten eine noch strengere Auflage, nĂ€mlich eine vollstĂ€ndige Unterlegung von Auslandbeteiligungen mit hartem Eigenkapital. Ihr Antrag unterlag aber.

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