ROUNDUP, GefÀhrliche

GefÀhrliche Produkte weiterhin auf Online-MarktplÀtzen

04.05.2026 - 15:47:24 | dpa.de

Trotz eines EU-weiten Verbots werden auf Online-MarktplÀtzen weiterhin gefÀhrliche oder rechtswidrige Produkte angeboten und landen damit auch in den digitalen Einkaufskörben deutscher Verbraucher.

Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt das Ausmaß des Problems: Allein im November 2025 löschten die fĂŒnf meistbesuchten Online-MarktplĂ€tze in Deutschland EU-weit fast 70 Millionen Angebote, darunter knapp 30 Millionen Produkte, die als unsicher oder verboten eingestuft wurden. Dabei hĂ€tten diese Produkte nie online gestellt werden dĂŒrfen.

Ramona Pop, VorstĂ€ndin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte, auch Produkte, fĂŒr die es bereits offizielle Sicherheitswarnungen gebe, wĂŒrden im Netz verkauft. "Wir haben zum Beispiel ein mit Blei verseuchtes Kuscheltier gefunden, das online angeboten wurde, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine Warnung vorlag. Das ist schlicht gefĂ€hrlich."

Pop forderte die EuropĂ€ische Kommission auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr den Online-Handel zu verschĂ€rfen. Plattformbetreiber sollten alle Angebote mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen, und zwar bevor die Produkte online gehen. "Unsichere Produkte dĂŒrfen gar nicht erst zum Verkauf angeboten werden. Auch die Produkte, die bereits online sind, mĂŒssen regelmĂ€ĂŸiger ĂŒberprĂŒft werden, als das bisher der Fall ist."

Rasierer trotz Warnmeldung vier Jahre online

Grundlage der Analyse der VerbraucherschĂŒtzer sind Daten aus der sogenannten Transparenzdatenbank, die auf Grundlage des europĂ€ischen Digitalgesetzes DSA (Digital Services Act) eingerichtet wurde. Danach mĂŒssen Plattformen wie Amazon US0231351067, Ebay US2786421030, Temu, Otto und AliExpress ihre Löschentscheidungen offenlegen.

Die EU verpflichtet Online-MarktplĂ€tze dazu, ihre Angebote stichprobenweise mit den Warnmeldungen des europĂ€ischen Schnellwarnsystems Safety Gate abzugleichen. Auf diesem Portal können Behörden vor gefĂ€hrlichen Produkten warnen. Die vzbv-Analyse zeigt: Bei den rund 30 Millionen Produkten, die im November als unsicher oder verboten eingestuft wurden, nahmen die fĂŒnf Plattformen lediglich in 759 FĂ€llen ausdrĂŒcklich Bezug auf eine Warnmeldung von Safety Gate.

In drei Vierteln dieser FĂ€lle seien die Angebote trotz bestehender Warnung online gestellt worden, monieren die VerbraucherschĂŒtzer. Im Durchschnitt lagen die Warnungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung demnach bereits seit 338 Tagen vor - oft sogar deutlich lĂ€nger. So sei etwa ein Rasierer ĂŒber vier Jahre lang zum Kauf angeboten worden, obwohl im Safety Gate vor Stromschlag durch einen mangelhaften Adapter und unzureichende Isolierung gewarnt wurde.

Kritik an lĂŒckenhaften Kontrollen

Nach Ansicht des vzbv sind die derzeitigen PrĂŒfmechanismen völlig unzureichend. Aktuell erlaubt die EU-Gesetzgebung den Plattformen, Angebote lediglich stichprobenartig und oft erst nach der Veröffentlichung zu kontrollieren. "Eine nachgelagerte stichprobenartige ÜberprĂŒfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus", kritisierte Pop. TĂ€glich wĂŒrden weiterhin kontaminierte Kleidung oder gefĂ€hrliche Elektronikartikel verkauft.

Ein Sprecher von Amazon teilte auf Nachfrage mit: "Amazon hĂ€lt sich an die Vorgaben des Digital Services Act und teilt dessen Ziel, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswĂŒrdiges Einkaufsumfeld zu schaffen. Wir halten dies fĂŒr wichtig fĂŒr alle Akteure im Einzelhandel."

Temu erklĂ€rte: "Wir entfernen Produkte proaktiv auf Grundlage einer Risikobewertung und wenden dabei interne Standards an, die ĂŒber die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen." Dies fĂŒhre dazu, dass mehr Produkte in kĂŒrzerer Zeit entfernt wĂŒrden. Eine Einstufung jeder solchen Entfernung als illegaler Inhalt wĂŒrde ein Maß an Rechtssicherheit voraussetzen, das sich allein auf Basis eines digitalen Angebots - ohne physische PrĂŒfung oder Labortests - nicht verantwortungsvoll herstellen lasse.

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