Verfassungsbedenken, Einsparungen

Verfassungsbedenken gegen Einsparungen beim Klimafonds

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 08:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein von UmweltverbĂ€nden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplanten KĂŒrzungen im Klima- und Transformationsfonds.

Dass im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro in den Kernhaushalt umgeleitet werden sollen, dĂŒrfte sich nach EinschĂ€tzung der Gutachter zwar noch im rechtlichen Rahmen bewegen.

Bedenklich sei aber die sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 4,4 Milliarden Euro, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Entscheidung, wo man die Summe konkret einspart, verlagere sich dadurch nĂ€mlich vom Bundestag - der eigentlich ĂŒber den Haushalt wachen soll - auf die Regierung. Bei der globalen Minderausgabe handelt es sich um einen Einsparbetrag, den Ministerien im Laufe des Jahres erwirtschaften mĂŒssen, ohne dass im Detail feststeht, wo genau gekĂŒrzt wird.

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist ein Sondertopf, aus dem Förderprogramme zur Erreichung der Klimaziele finanziert werden. Der KTF-Wirtschaftsplan gehört zu dem vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf, ĂŒber den der Bundestag von der kommenden Woche an berĂ€t. UmweltschĂŒtzer werfen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, den KTF zugunsten der Haushaltssanierung zu plĂŒndern. Vor diesem Hintergrund hatten die UmweltverbĂ€nde WWF, Greenpeace, BUND und GermanZero das vorliegende Gutachten bei einer Hamburger Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben.

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