VerlĂ€ngerung fĂŒr Ukrainer-Aufnahme mit Ausnahme fĂŒr MĂ€nner?
Veröffentlicht: 03.06.2026 um 06:19 Uhr, dpa.deDie Innenminister der EuropĂ€ischen Union sollen an diesem Donnerstag darĂŒber beraten, ob MĂ€nner einer bestimmten Altersgruppe kĂŒnftig von der Aufnahmerichtlinie fĂŒr GeflĂŒchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen zwei VorschlĂ€ge auf dem Tisch: Eine VerlĂ€ngerung der aktuell bis zum 4. MĂ€rz 2027 geltenden Schutzregelung fĂŒr alle Ukraine-FlĂŒchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr oder eine VerlĂ€ngerung, bei der ukrainische MĂ€nner im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorĂŒbergehenden Schutz ausgeschlossen wĂŒrden. Sollten sich die EU-Mitgliedstaaten fĂŒr die zweite Variante entscheiden, wĂŒrde die neue Regelung allerdings nur bei MĂ€nnern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden.
BĂŒrokratischer Aufwand soll nicht ausufern
Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um die Frage, ob eine solche EinschrĂ€nkung ohne allzu groĂen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Ăberlegt wird demnach, dass ein ukrainischer Ausreisestempel genĂŒgen sollte, um zu entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht. AuĂerdem soll eine EinschrĂ€nkung fĂŒr MĂ€nner im wehrfĂ€higen Alter, wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft treten.
Ukraine-FlĂŒchtlinge mĂŒssen in der EU nicht Asyl beantragen
KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine finden in der EuropĂ€ischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut AuslĂ€nderzentralregister knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die im Kontext des Krieges in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist waren und denen auf Basis dieser EU-Richtlinie vorĂŒbergehender Schutz gewĂ€hrt wurde.
Ukrainische MĂ€nner zwischen 18 und 22 Jahren dĂŒrfen seit August 2025 wieder ausreisen. MĂ€nner zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa fĂŒr alleinerziehende MĂ€nner, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind MĂ€nner zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. FĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
