ROUNDUP, Leyen

Von der Leyen will Sonderklausel fĂŒr Verteidigung aktivieren

Veröffentlicht: 14.02.2025 um 16:45 Uhr, dpa.de

MÜNCHEN - EU-KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen will ĂŒber die Aktivierung einer Sonderklausel zu den europĂ€ischen Schuldenregeln höhere Verteidigungsausgaben ermöglichen.

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MÜNCHEN (dpa-AFX) - EU-KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen will ĂŒber die Aktivierung einer Sonderklausel zu den europĂ€ischen Schuldenregeln höhere Verteidigungsausgaben ermöglichen. "Ich werde vorschlagen, die Ausweichklausel fĂŒr Verteidigungsinvestitionen zu aktivieren", sagte sie bei der MĂŒnchner Sicherheitskonferenz. "Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Verteidigungsausgaben erheblich zu erhöhen."

Hintergrund des Vorschlags von der Leyens sind insbesondere die Bedrohungen durch Russland und die AnkĂŒndigung der USA, kĂŒnftig deutlich weniger sicherheitspolitische Verantwortung fĂŒr Europa ĂŒbernehmen zu wollen. Man werde die Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen mĂŒssen, sagte von der Leyen.

Forderungen von Trump

Druck kommt dabei auch von US-PrĂ€sident Donald Trump, der von den Nato-Mitgliedern in der EU fordert, kĂŒnftig fĂŒnf Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts auszugeben. FĂŒr die Bundesrepublik und viele andere Staaten wĂŒrde dies bedeuten, dass sie ihre Verteidigungsausgaben mehr als verdoppeln mĂŒssten.

Derzeit geben die 27 EU-Mitgliedstaaten nach Angaben von der Leyens im Schnitt lediglich rund zwei ihres Bruttoinlandsprodukts fĂŒr Verteidigung aus. Schon eine Steigerung von knapp unter zwei Prozent auf mehr als drei Prozent bedeute Hunderte von Milliarden Euro an zusĂ€tzlichen Investitionen jedes Jahr, erklĂ€rte von der Leyen.

500 Milliarden Euro

SchÀtzungen der EU-Kommission zufolge sind in den nÀchsten zehn Jahren zusÀtzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro erforderlich. Als mögliche EU-Projekte gelten dabei zum Beispiel ein europÀisches Luftverteidigungssystem und eine verstÀrkte Sicherung der östlichen Landgrenze der Union.

Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel, die in den EU-Schuldenregeln verankert ist, ermöglicht EU-LĂ€ndern, vorĂŒbergehend von ihren HaushaltsplĂ€nen, und damit den Obergrenzen fĂŒr Schulden und Defizit, abzuweichen. Die Ausweichklausel war zuletzt 2020 in der Corona-Pandemie aktiviert worden. Man habe damals die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre Investitionen zur BewĂ€ltigung der Krise massiv zu erhöhen, sagte von der Leyen nun. "Ich glaube, wir befinden uns jetzt in einer neuen Krise, die einen Ă€hnlichen Ansatz rechtfertigt."

Wann die Ausweichklausel aktiviert werden soll, blieb zunÀchst unklar. ZunÀchst muss noch der Rat der Mitgliedstaaten mit dem Thema befasst werden.

Debatte auch ĂŒber deutsche Schuldenbremse

Um fĂŒr solide Finanzen zu sorgen, gelten in der EU Obergrenzen fĂŒr den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten. Das Regelwerk, der sogenannte StabilitĂ€ts- und Wachstumspakt, schreibt vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht ĂŒberschreiten darf. Gleichzeitig muss das Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden. Wer die Obergrenzen ĂŒbertritt, riskiert normalerweise ein Strafverfahren. In Deutschland wird derzeit bereits ĂŒber eine mögliche Reform der zusĂ€tzlichen nationalen Schuldenbremse diskutiert. Vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wirbt dafĂŒr.

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