Vor UN-Gericht: Deutsche Rüstungsexporte nach Israel
Veröffentlicht am: 06.09.2026 um 17:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNicaragua hatte Deutschland wegen der Beihilfe zum Völkermord vor das Gericht in Den Haag gebracht. Die Rüstungsexporte verletzen laut der Klage die Genozid-Konvention, da sie von Israel bei den Angriffen im Gazastreifen genutzt würden.
Deutschland weist die Vorwürfe als haltlos zurück und vertritt die Auffassung, dass das Gericht in dieser Sache gar nicht befugt ist. Schließlich sei Israel selbst keine Partei in dem Verfahren.
Eilantrag abgewiesen
Deutschland hatte die erste Runde in diesem Verfahren 2024 gewonnen. Die höchsten Richter der UN wiesen damals einen Eilantrag Nicaraguas ab. Nach der Entscheidung musste Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel nicht sofort stoppen. Doch die Richter kamen der Forderung Deutschlands nicht nach, die Klage Nicaraguas völlig abzuweisen.
Die deutschen Rechtsvertreter versuchen nun in dieser Anhörung zu erreichen, dass es gar nicht zum Hauptverfahren kommt. Sie werden ihre Argumente darlegen, warum das Gericht ihrer Einschätzung nach nicht befugt ist. Nicaragua wird darauf reagieren. Wann die Richter eine Entscheidung fällen, ist nicht bekannt.
Es ist bereits das zweite Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg vor dem IGH. Ende 2023 hatte Südafrika Israel wegen Völkermordes im Gazastreifen verklagt.
