WDH: Klage gegen Lidl-App abgewiesen - Gericht nicht zustÀndig
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:12 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie VerbraucherschĂŒtzer beziehen sich aber auf die Verletzung eines Gesetzes, das nicht primĂ€r auf den Verbraucherschutz ausgelegt ist. Der Richter hĂ€lt daher in diesem Fall das Landgericht fĂŒr zustĂ€ndig. Der Satz im 4. Absatz wurde nun angepasst und lautet: "Er hĂ€lt das Landgericht in dieser Sache fĂŒr verantwortlich.")
BRANDENBURG AN DER HAVEL (dpa-AFX) - Im Prozess um Rabatte auf der App des LebensmittelhĂ€ndlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen. "Wir sind sachlich nicht zustĂ€ndig", sagte der Richter bei der BegrĂŒndung der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hatte deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.
Ungerechte Preisrabatte?
Der KlĂ€ger hatte vom Unternehmen Lidl verlangt, die Rabattierung ĂŒber die App zu unterbinden, fĂŒhrte der Richter aus. Die Rabatte verstieĂen aus Sicht der VerbraucherschĂŒtzer gegen Gebot der Gleichbehandlung und diskriminierten Ă€ltere, behinderte oder jĂŒngere Menschen.
Das Oberlandesgericht ist grundsĂ€tzlich fĂŒr Verbraucherschutzfragen zustĂ€ndig. Bei ihrer Klage bezogen sich die VerbraucherschĂŒtzer jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dabei geht es um die Benachteiligung "bei der BegrĂŒndung, DurchfĂŒhrung und Beendigung zivilrechtlicher SchuldverhĂ€ltnisse".
Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechende Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sagte der Richter. Er hĂ€lt das Landgericht in dieser Sache fĂŒr verantwortlich.
Ăhnliche Klagen
Die VerbraucherschĂŒtzer gingen zuletzt in Ă€hnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskrĂ€ftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.
Lidl begrĂŒĂte die Entscheidung des Gerichts. "Bei der Weiterentwicklung der App legen wir groĂen Wert auf eine einfache und intuitive Bedienbarkeit, um die Nutzung fĂŒr alle Alters- und Bevölkerungsgruppen so zugĂ€nglich wie möglich zu gestalten", schrieb ein Sprecher des Unternehmens.
FĂŒr HĂ€ndler und Kunden sind die Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und möglicherweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen. HĂ€ndler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb besser.
