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Worum geht es in dem Milliarden-Streit um Corona-Masken?

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 07:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Seit Jahren streiten HĂ€ndler mit dem Bund ĂŒber die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden.

Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld fĂŒr die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an. Die HĂ€ndler beschafften große Mengen - und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen. Jetzt nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) den Milliarden-Streit unter die Lupe.

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren SchutzausrĂŒstung wie Masken knapp. Das Gesundheitsministerium fĂŒhrte daher im FrĂŒhjahr 2020 unter Leitung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch. Jeder, der wollte, konnte dem Bund fĂŒr 4,50 Euro netto pro StĂŒck FFP2-Masken verkaufen. Im RĂŒckblick war das ein stattlicher Preis.

Streit um 2,3 Milliarden Euro

Es nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund spĂ€ter die Annahme und trat von den VertrĂ€gen zurĂŒck. Zahlreiche HĂ€ndler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhĂ€ngig. Insgesamt gehe es dabei um 2,3 Milliarden Euro.

Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln haben schon ĂŒber zig Klagen entschieden. Bislang gibt es laut Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit dem umstrittenen Open-House-Verfahren 15 rechtskrĂ€ftige Urteile. In vier dieser Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 4,2 Millionen Euro sei der Bund unterlegen. In den ĂŒbrigen elf FĂ€llen mit einem Streitwert von insgesamt 59,5 Millionen Euro habe der Bund vor Gericht gewinnen können. Aus den Zahlen kann man allerdings nicht ablesen, dass der Bund bessere Karten hat als die KlĂ€ger.

BGH soll grundlegende Rechtsfragen klÀren

Dass die nordrhein-westfĂ€lischen Gerichte in erster und zweiter Instanz zustĂ€ndig sind, liegt am ersten Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn. Einige Verfahren liegen nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe: Über vier wird am Mittwoch verhandelt, fĂŒnf Weitere sind laut Gericht darĂŒber hinaus dort anhĂ€ngig. Das BGH-Urteil soll grundlegende Rechtsfragen klĂ€ren und könnte so wegweisend fĂŒr die noch laufenden Gerichtsverfahren sein.

Konkret verhandelt das höchste Zivilgericht Deutschlands am Mittwoch ĂŒber drei Klagen von betroffenen MaskenverkĂ€ufern, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Kaufpreis - teilweise - zurĂŒckfordert. Ob am selben Tag schon ein Urteil fĂ€llt, ist bisher unklar. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)/jml/wdw/DP/zb

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de | boerse | 70112008 |