Zoll, Steuer-ID

Zoll verlangt Steuer-ID für Genehmigungen

Veröffentlicht: 27.03.2026 um 01:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab sofort müssen Firmen bei Anträgen auf Zollvereinfachungen ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Die Behörde prüft damit die Steuerehrlichkeit von Handelspartnern nach EU-Vorgaben.

Zoll verlangt Steuer-ID für Genehmigungen Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
Zoll verlangt Steuer-ID für Genehmigungen Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab sofort müssen Unternehmen ihre Steueridentifikationsnummer bei Anträgen auf Zollvereinfachungen angeben. Die Neuregelung soll die Steuerehrlichkeit von Handelspartnern überprüfen und betrifft alle, die Zollgenehmigungen beantragen oder verlängern lassen wollen.

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Strengere Prüfung nach EU-Vorgabe

Hinter der Maßnahme steht Artikel 39a des Unionszollkodex (UZK). Dieser verlangt, dass Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen Zoll- oder Steuervorschriften begangen haben dürfen. Um dies zu prüfen, ist der Zoll auf Daten der Finanzämter angewiesen – und benötigt dafür die Steuer-ID.

Die Prüfung konzentriert sich ausschließlich auf Verstöße im geschäftlichen Umfeld. Private Steuerangelegenheiten der Verantwortlichen bleiben außen vor. Ziel ist ein faires Handelsumfeld, in dem nur zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte von Vereinfachungen profitieren.

Ein langer Weg mit rechtlichen Hürden

Die Forderung nach der Steuer-ID ist nicht neu. Bereits 2017 hatte der Zoll eine ähnliche Regelung vorübergehend ausgesetzt. Damals gab es massive Kritik aus der Wirtschaft und rechtliche Bedenken, die sogar zum Europäischen Gerichtshof gelangten.

Die nun verkündete Wiederaufnahme, abgestimmt mit Bundesfinanzministerium und Länderfinanzbehörden, deutet auf eine geklärte Rechtslage hin. Sie ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Zollverwaltung, zu der seit Mitte März auch der neue Dienst „Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)“ im Zoll-Portal gehört.

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Was bedeutet das für Unternehmen?

Für importierende und exportierende Firmen wird die Steuerehrlichkeit zum entscheidenden Kriterium. Wer künftig eine Genehmigung beantragt oder eine bestehende verlängern lassen muss, sollte seine Unterlagen und Compliance-Prozesse überprüfen.

Der Zoll wird seine Antragsformulare zeitnah anpassen und veröffentlichen. Unternehmen sollten diese Updates aufmerksam verfolgen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich frühzeitige Beratung, um Verzögerungen im internationalen Geschäft zu vermeiden.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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