ROUNDUP, Gutverdiener

Gutverdiener sollen mehr fĂŒr die Krankenkasse zahlen

16.04.2026 - 19:37:35 | dpa.de

Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch Gutverdiener stÀrker heranziehen.

Die Einkommensgrenze, bis zu der BeitrĂ€ge fĂ€llig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusĂ€tzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging. Das Ministerium konkretisiert damit SparbeitrĂ€ge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können.

Der Fokus liege auf einem "ausgewogenes Gesamtpaket", erklĂ€rte das Ressort. Es solle "keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren" geben. Warken will die Kassen mit dem geplanten "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies wĂ€re mehr als die erwartete LĂŒcke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der ZusatzbeitrĂ€ge verhindern. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen. Ein Überblick ĂŒber Kernpunkte:

Die SparbeitrÀge

Der grĂ¶ĂŸte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,8 Milliarden Euro oder rund 60 Prozent des Gesamtvolumens aus VergĂŒtungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patientinnen und Patienten sollen laut Entwurf ĂŒber "moderate Leistungsanpassungen" und höhere Zuzahlungen 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent beisteuern. Die Arbeitgeber sollen 2,8 Milliarden Euro oder 14 Prozent tragen, was weniger sei als Mehrbelastungen ohne Reform. Die Kassenmitglieder sollen unter anderem durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze 1,2 Milliarden Euro oder 6 Prozent tragen.

Gutverdiener

Aktuell liegt diese Grenze, die jĂ€hrlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden VersicherungsbeitrĂ€ge fĂ€llig, vom darĂŒber liegenden Gehalt werden keine BeitrĂ€ge mehr abgezogen. Der zusĂ€tzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulĂ€ren Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fĂŒhren, die sich die KrankenkassenbeitrĂ€ge teilen. Dazu heißt es: "So stĂ€rken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket."

Zuzahlungen

Zuzahlungen sind den Angaben zufolge "seit 2004 weitestgehend unverĂ€ndert" geblieben und sollen ungefĂ€hr gemĂ€ĂŸ der seitdem erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro kĂŒnftig 7,50 Euro und 15 Euro fĂ€llig werden - etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch fĂŒr Zuzahlungen fĂŒr Hilfsmittel wie Prothesen und fĂŒr Fahrtkosten-Zuzahlungen.

Leistungen

"Angesichts der enormen FinanzierungslĂŒcken können leider auch moderate Leistungsanpassungen und ein Beitrag der Versicherten sowie Patientinnen und Patienten nicht vermieden werden", heißt es im Entwurf. Unter anderem soll das Krankengeld bei einer mehr als sechswöchigen ArbeitsunfĂ€higkeit um je fĂŒnf Prozentpunkte reduziert werden. Derzeit liegt es grob gesagt bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Die FestzuschĂŒsse fĂŒr Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte abgesenkt werden.

Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschrĂ€nkt werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner ErwerbstĂ€tigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstĂ€tige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedĂŒrftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen kĂŒnftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Beitrag des Bundes

Der Entwurf sieht als Stabilisierungsbeitrag des Bundes vor, dass 2023, 2025 und 2026 gewĂ€hrte Darlehen an die gesetzlichen Kassen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro spĂ€ter zurĂŒckzuzahlen sein sollen - nĂ€mlich von 2035 bis 2039.

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