Celonis Aktie: Metropolis soll Palantir herausfordern
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 05:13 Uhr | Redaktion boerse-global.deCelonis will mit der Polizeianalyse-Software „Metropolis“ in den Wettbewerb mit Palantir treten. Laut Handelsblatt plant das Unternehmen dafür bis 2029 Investitionen von mehr als 100 Millionen Euro. Die Vorstellung ist für Ende Oktober in Berlin vorgesehen. Damit zeichnet sich ein konkreter nächster Schritt ab: Auf die angekündigte Finanzierung soll die Präsentation des Produkts folgen.
Für Anleger ist dabei eine grundlegende Unterscheidung wichtig: Celonis ist privat gehalten und nicht öffentlich börsennotiert. Die Unternehmensnachrichten lassen sich daher nicht als Auslöser einer öffentlich gehandelten Celonis-Aktie einordnen. Wirtschaftlich stehen die geplanten Investitionen und die angestrebte Wettbewerbsposition im Vordergrund.
Metropolis soll Konkurrenz zu Palantir schaffen
Das Handelsblatt berichtete am Montag über das Vorhaben. Am Dienstag griff ein weiterer Medienbericht die Investitionspläne auf und nannte Berlin als Ort der geplanten Präsentation. Beide Berichte beschreiben ein geplantes Projekt, keinen bereits abgeschlossenen Investitionsschritt.
Schon am 13. Oktober berichtete die Süddeutsche Zeitung, Celonis führe mit seiner Software unter anderem Daten für die Polizei zusammen. Das Unternehmen werde von manchen als europäische Alternative zu Palantir gesehen. Metropolis knüpft damit an eine bereits beschriebene Anwendung der Celonis-Software an.
Die angekündigte Summe unterstreicht den Umfang des Vorhabens. Sie ist allerdings eine Investitionsplanung und keine Umsatzprognose. Für die wirtschaftliche Bewertung ist diese Trennung entscheidend: Der geplante Mitteleinsatz beschreibt den Aufwand, nicht den künftigen Geschäftserfolg.
Die Präsentation Ende Oktober wird damit zum nächsten konkreten Terminanker. Der Wettbewerbsanspruch gegenüber Palantir ist formuliert; ob daraus wirtschaftlicher Erfolg entsteht, ist eine andere Frage.
Patenturteil stärkt rechtliche Position gegenüber SAP
Parallel zum Produktvorhaben steht ein Patentstreit mit SAP. Das Landgericht München I untersagte SAP die Nutzung einer bestimmten patentverletzenden Technologie in Signavio und stellte eine Schadensersatzpflicht fest. Darüber berichtete die für Celonis tätige Kanzlei Hogan Lovells Cadwalader am Freitag.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. SAP hat Berufung eingelegt. Der gerichtliche Erfolg darf deshalb nicht mit einem endgültigen Abschluss des Streits gleichgesetzt werden.
Für die Einordnung von Celonis ergeben sich damit unterschiedliche Ebenen: Metropolis steht für einen geplanten Wettbewerbsantritt, das Urteil für die rechtliche Absicherung eigener Technologie. Der nächste angekündigte operative Schritt bleibt die Vorstellung von Metropolis. Der Ausgang des Patentstreits ist durch die eingelegte Berufung weiterhin offen.
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