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E.ON Aktie: Gericht rĂŒgt Preisformeln

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 21:36 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Hamm sieht bei E.ONs FernwĂ€rmevertrĂ€gen unwirksame Preisanpassungsklauseln. Verbraucher mĂŒssen Erstattungen kĂŒnftig individuell einklagen.

E.ON Aktie: Gericht rĂŒgt FernwĂ€rme-Preisformeln – Urteil im Oktober
Moderne Hochspannungs-Umspannanlage in der AbenddĂ€mmerung als Symbol fĂŒr den Energiemarkt und regulatorische Rahmenbedingungen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Vor dem Oberlandesgericht Hamm hat E.ON eine schlechte Verhandlung erlebt. Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte in der mĂŒndlichen Verhandlung deutlich, dass der Energiekonzern bei FernwĂ€rmevertrĂ€gen wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt hat. FĂŒr AktionĂ€re bleibt die Sache vorerst folgenlos — die eigentliche Entscheidung fĂ€llt erst im Oktober.

Unterschiedliche Formeln, höhere Preise

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine Verbandsklage eingereicht, um gegen die Preisklauseln in mehreren BundeslĂ€ndern vorzugehen. FĂŒr Standorte in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen stellte das Gericht fest, dass E.ON beim Einkauf von FernwĂ€rme-Leistungen offenbar eine andere Rechenformel nutzte als beim Verkauf an Endkunden. Einmal wurde addiert, einmal multipliziert — mit dem Effekt, dass sich Kostensteigerungen bei Kunden ĂŒberproportional bemerkbar machten.

Das Gericht sprach von VerstĂ¶ĂŸen gegen das Gebot der Kostenorientierung. Allerdings wollte die Kammer daraus keine pauschale Grundlage fĂŒr die Verbandsklage ableiten. Stattdessen mĂŒsse am Ende jeder betroffene Kunde seinen Erstattungsanspruch individuell vor Gericht durchsetzen — eine fĂŒr Verbraucher deutlich mĂŒhsamere Variante als ein Sammelurteil.

Ein Anwalt von E.ON verwies auf die verÀnderte Marktlage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine: In Hamburg werde FernwÀrme teilweise mit Holzpellets erzeugt, deren Preis sich im VerhÀltnis zu Gas seither stark verschoben habe. Zu einem Vergleich waren beide Seiten in der Verhandlung nicht bereit.

Kaum Reaktion an der Börse

Die E.ON-Aktie zeigte sich von der Verhandlung unbeeindruckt und schloss am Montag im XETRA-Handel mit einem Plus von 0,14 Prozent bei 17,435 Euro. Das Verfahren betrifft zunÀchst nur einen Teil des deutschen FernwÀrmegeschÀfts, nicht den Kernbereich der Netzsparte.

Das Oberlandesgericht Hamm will sein Urteil am 12. Oktober verkĂŒnden. FĂ€llt es zulasten von E.ON aus, dĂŒrften weitere Einzelklagen von FernwĂ€rmekunden folgen — mit noch offenem finanziellem Umfang fĂŒr den Konzern.

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