Aktie, PIFSS-Urteil

Man: Aktie fällt nach PIFSS-Urteil um 5,5 Prozent

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 13:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwei Man-Tochtergesellschaften haften; Vergleiche, Zinsen und Kosten fließen in die noch ausstehende Berechnung ein.
Aktie, PIFSS-Urteil, Man-Tochtergesellschaften, Vergleiche, Zinsen, Kosten, Berechnung Illustration mit AI erstellt.

Man Group muss nach dem gestrigen Urteil im Streit um den kuwaitischen Pensionsfonds PIFSS mit einer finanziellen Belastung rechnen. Deren endgültige Höhe steht noch aus. Das Gericht sprach PIFSS grundsätzlich das Recht zu, rund 155 Mio. US-Dollar von mehreren Beklagten einschließlich zweier Man-Tochtergesellschaften zurückzufordern. Für Anleger rückt damit die Berechnung der tatsächlichen Zahlungspflicht in den Mittelpunkt.

Vergleiche beeinflussen die Endsumme

Bei einer Anhörung Mitte November sollen die endgültigen Beträge sowie Zinsen und Kosten festgelegt werden. Bereits erzielte Vergleiche mit anderen Beklagten müssen dabei berücksichtigt werden. Sie können die im Urteil genannten Ausgangsbeträge reduzieren.

Die Unsicherheit über diese Belastung prägt heute die Börsenreaktion: Die Man-Aktie verliert -5,5%. Das Unternehmen widerspricht sowohl der Haftungsentscheidung als auch der Schadenshöhe und prüft seine Optionen.

Für die Bewertung ist damit entscheidend, welcher Betrag nach den Anpassungen tatsächlich auf die betroffenen Gesellschaften entfällt. Eine geringere Belastung wäre entlastend, sofern die Anrechnung der Vergleiche die zugesprochenen Ausgangsbeträge entsprechend reduziert. Bis zur weiteren Anhörung bleibt die finanzielle Größenordnung offen.

Verantwortung für frühere Mitarbeiter

Der Londoner High Court machte zwei Tochtergesellschaften für unrechtmäßige Zahlungen früherer Mitarbeiter haftbar. Nach den gerichtlichen Feststellungen wussten zwei ehemalige Beschäftigte von Bestechungszahlungen an den früheren PIFSS-Direktor Fahad Al-Rajaan.

Laut Reuters erhielt Al-Rajaan mit Verbündeten über zwei Jahrzehnte rund 1 Mrd. US-Dollar an Zahlungen, die als Provisionen getarnt waren. PIFSS setzte sich mit seiner Klage gegen Man Group und weitere Parteien weitgehend durch. Die gegen die Man-Gesellschaften gerichteten Vorwürfe betreffen den Zeitraum 1993–2013.

Man Group bezeichnet den Streit als Altlast im Zusammenhang mit einem längst beendeten Vertrag. Das Gericht stellte bei weiteren gegenwärtigen oder früheren Mitarbeitern keine Kenntnis fest. Diese Begrenzung der Feststellungen spricht für eine eng umrissene personelle Verantwortung; finanziell maßgeblich bleibt die gerichtlich festgestellte Haftung der Tochtergesellschaften.

Deutsche Bank senkt das Kursziel

Die Deutsche Bank bestätigte ihre Halteempfehlung und reduzierte das Kursziel von 3,65 auf 3,55 Pfund. Damit fällt ihre Bewertung vorsichtiger aus, ohne dass sie eine Verkaufsempfehlung ausspricht.

Der nächste konkrete Prüfstein ist die Anhörung zur Schadensberechnung. Sie soll die bislang offene Zahlungshöhe unter Berücksichtigung der Vergleiche, Zinsen und Kosten klären. Für Anleger zählt dabei vor allem, wie stark diese Anpassungen die Belastung verändern. Man Groups Widerspruch gegen das Urteil steht daneben; das Unternehmen prüft weiterhin seine Handlungsmöglichkeiten.

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