Westwing Aktie: BaFin schützt Rocket
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 18:04 Uhr | Redaktion boerse-global.deRocket Internet kann bei Westwing die 30-Prozent-Schwelle überschreiten, ohne ein Pflichtangebot abgeben zu müssen. Die BaFin hat dafür bereits am 14. Oktober 2026 grünes Licht gegeben. Veröffentlicht wurde der Bescheid erst heute, mit teils strengen Auflagen.
Warum die Schwelle ins Spiel kommt
Rocket Internet hält 5.888.349 Westwing-Aktien, rund 29,97 Prozent der Stimmrechte. Die Anteile werden den Gesellschaften Global Founders, Rocata und Zerena zugerechnet, die über die Kette der Eigentümer verbunden sind. Rocket müsste keinen Cent zukaufen, um die Kontrollschwelle zu reißen.
Der Auslöser sitzt bei Westwing selbst. Das Unternehmen hält 1.324.161 eigene Aktien, etwa 6,74 Prozent des Grundkapitals, aus Rückkaufprogrammen. Würden diese eingezogen, sänke die Gesamtzahl der Aktien von 19.650.000 auf 18.325.839. Rockets Anteil stiege dann passiv auf rund 32,13 Prozent. Schon eine kleine Einziehung würde genügen, um über 30 Prozent zu kommen.
Eine Einziehung ist bislang nicht beschlossen. Die Hauptversammlung hat im Juni 2026 eine neue Ermächtigung erteilt, die den Rückkauf von bis zu zehn Prozent des Kapitals erlaubt. Der Vorstand kann nach dieser Ermächtigung über eine Einziehung ohne Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden.
Auflagen für die Befreiung
Die Befreiung gilt nur für den passiven Kontrollerwerb. Die BaFin knüpft sie an mehrere Bedingungen:
- Rocket darf keine Stimmrechte von 30 Prozent oder mehr ausüben, sonst droht der Widerruf.
- Auch ein dauerhaft erreichter Anteil von mehr als der Hälfte des stimmberechtigten Kapitals in der Hauptversammlung kann zum Widerruf führen.
- Nach Kontrollerlangung dürfen höchstens 6.650 weitere Aktien zugekauft werden.
- Kontrollerwerb und größere Zukäufe sind der BaFin unverzüglich zu melden.
- Nach jeder Hauptversammlung müssen die Stimmrechtsanmeldungen vorgelegt werden.
Rocket wollte die Hinzuerwerbsgrenze flexibler gestalten, etwa nach Verkäufen oder bei Kapitalerhöhungen. Die Behörde lehnte das ab. Aktives Handeln sei vom Privileg des passiven Kontrollerwerbs nicht gedeckt.
Einordnung
Für Westwing-Aktionäre bedeutet der Bescheid vor allem Rechtssicherheit für künftige Rückkäufe. Das Unternehmen kann Aktien einziehen, ohne dass dies ein Pflichtangebot auslöst. Die Aktie notierte zuletzt bei 12,95 Euro, ein Plus von 0,19 Prozent zum Vortag. Eine Übernahmeprämie steckt in der Nachricht nicht, da Rocket ausdrücklich keinen zusätzlichen Einfluss anstrebt.
Der nächste feste Termin ist die Veröffentlichung der Quartalsmitteilung für das dritte Quartal am 5. November 2026.
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