Betriebsrenten, Doppelbelastung

Betriebsrenten: Doppelbelastung trotz neuer Gesetze ungelöst

23.03.2026 - 12:42:03 | boerse-global.de

Trotz erhöhter FreibetrÀge entlastet das neue BetriebsrentenstÀrkungsgesetz Hunderttausende Rentner nicht. Ein Gerichtsurteil zu VBLextra bietet nur punktuelle Hoffnung.

Betriebsrenten: Doppelbelastung trotz neuer Gesetze ungelöst - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Debatte um die Doppelbelastung von Betriebsrenten erreicht diese Woche einen neuen Höhepunkt. Trotz des seit Januar geltenden Zweiten BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetzes bestĂ€tigen aktuelle Gutachten und eine kritische Frist: FĂŒr Hunderttausende Rentner bleibt die finanzielle Last unverĂ€ndert hoch.

Steigende FreibetrÀge, steigende BeitrÀge

Zum Jahresbeginn 2026 stieg der steuerfreie Grundfreibetrag fĂŒr Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 197,75 Euro monatlich. Das sind 10,50 Euro mehr als 2025. Dieser Betrag wird von der Rente abgezogen, bevor die KrankenversicherungsbeitrĂ€ge berechnet werden.

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Doch diese Entlastung wird von Experten als „Tropfen auf den heißen Stein“ bewertet. Der Grund: Gleichzeitig stiegen die allgemeinen BeitragssĂ€tze fĂŒr Kranken- und Pflegeversicherung. FĂŒr viele Rentner liegen die GesamtabzĂŒge inzwischen bei ĂŒber 20 Prozent. Der erhöhte Freibetrag verhindert zwar, dass sehr kleine Betriebsrenten doppelt belastet werden. Bei mittleren und höheren Auszahlungen fließt jedoch nach wie vor ein erheblicher Teil der privaten Altersvorsorge in das Sozialsystem zurĂŒck.

Besonders hart trifft es Rentner, deren Betriebsrente knapp ĂŒber der Grenze von 197,75 Euro liegt. FĂŒr jeden Euro darĂŒber wird der volle Beitragssatz fĂ€llig – ein „Alles-oder-nichts-Prinzip“, das vor allem bei der Pflegeversicherung fĂŒr Frust sorgt, da es hier keinen eigenen Freibetrag gibt.

Die Falle der freiwilligen Versicherung

Eine besonders ungerechte Situation betrifft rund 400.000 Rentner. Es handelt sich um „freiwillig“ gesetzlich Versicherte, die die sogenannte 9/10-Regel nicht erfĂŒllen. Sie mĂŒssen in der zweiten HĂ€lfte ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein.

FĂŒr diese Gruppe gilt der Freibetrag von 197,75 Euro nicht. Ihre gesamte Betriebsrente ist ab dem ersten Euro beitragspflichtig. Das Bundessozialgericht hat diese Unterscheidung kĂŒrzlich bestĂ€tigt. SozialverbĂ€nde fordern eine Gleichbehandlung aller Rentner, unabhĂ€ngig von ihrer Versicherungsbiografie.

Diese Gruppe erlebt die schĂ€rfste Form der Doppelbelastung. Viele haben bereits in ihrer aktiven Zeit BeitrĂ€ge auf das Einkommen gezahlt, aus dem spĂ€ter die Betriebsrente finanziert wurde. Eine kritische Frist am 22. MĂ€rz fĂŒr Nachzahlungen hat den Druck auf Betroffene zusĂ€tzlich erhöht.

Urteil zu VBLextra: Ein schmaler Hoffnungsschimmer

In dieser ansonsten starren Lage bietet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. MÀrz 2026 eine mögliche Ausnahme. Das Gericht entschied, dass Zahlungen aus dem VBLextra-Tarif unter bestimmten Bedingungen nicht beitragspflichtig sind.

Entscheidend ist die Frage, ob der Rentenvertrag einen hinreichenden betrieblichen Bezug hat. Fehlt dieser und handelt es sich im Kern um einen privaten Vertrag – selbst wenn er von einem Anbieter fĂŒr Betriebsrenten verwaltet wird –, liegt kein beitragspflichtiger „Versorgungsbezug“ vor.

Rechtsexperten sehen in diesem Urteil eine Blaupause fĂŒr Tausende andere Rentner mit privaten Zusatzversicherungen. Es ist ein seltener Fall, in dem die Justiz den Kreis der beitragspflichtigen Betriebsrenten eingrenzt. Eine generelle Abschaffung der Doppelbelastung bedeutet es jedoch nicht.

Das neue Gesetz: Mehr Vorsorge, gleiche Belastung

Der grĂ¶ĂŸere Rahmen ist das Zweite BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz. Es soll betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen, besonders fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen. Ein SchlĂŒsselelement ist die Ausweitung des „Sozialpartnermodells“.

Trotz dieser Verbesserungen in der Sparphase hat das Gesetz das Kernproblem in der Auszahlphase nicht gelöst. Die historische Belastung fĂŒr VertrĂ€ge, die vor der Beitragspflicht ab 2004 abgeschlossen wurden, bleibt bestehen. Die Politik setzt auf den Ausbau des Systems, nicht auf eine kostspielige rĂŒckwirkende Korrektur der Beitragsregeln.

Was kommt auf Rentner und Unternehmen zu?

Zum Ende des ersten Quartals 2026 zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Mehr Klagen: Nach dem VBLextra-Urteil rechnen Experten mit einer Welle neuer AntrĂ€ge bei den Sozialgerichten. Rentner werden versuchen, ihre privaten Zusatzleistungen neu einstufen zu lassen.
  • Politischer Druck: Da sich die Erhöhung des Freibetrags durch steigende BeitragssĂ€tze neutralisiert, werden Oppositionsparteien und Gewerkschaften ihre Forderungen nach einer grundlegenden Reform verstĂ€rken.
  • Verwaltungsanpassungen: Die Krankenkassen werden die neuen Schwellenwerte bis Mitte des Jahres final umsetzen, was zu rĂŒckwirkenden Korrekturen fĂŒhren kann.
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Unternehmen sollten ihre ehemaligen Mitarbeiter proaktiv ĂŒber diese komplexen Änderungen informieren. Rentnern wird geraten, zu prĂŒfen, ob ihr Vertrag unter die neuen gerichtlichen Definitionen fĂ€llt – besonders wenn er privat nachgezahlt wurde. Eine komplette Abschaffung der Doppelbelastung steht 2026 zwar nicht auf der Agenda. Die jĂŒngsten Urteile bieten aber den ersten konkreten Ansatz fĂŒr Entlastung seit Jahren.

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