Produktion/Absatz, Wettbewerb

Nach EuGH-Urteil: Thyssenkrupp hÀlt an Stahl-PlÀnen fest

04.10.2024 - 13:08:24 | dpa.de

Der Industriekonzern Thyssenkrupp DE0007500001 hat seine Absicht bekrÀftigt, seine Stahlsparte eigenstÀndig aufzustellen.

Anlass fĂŒr die Stellungnahme war ein zuvor veröffentlichtes Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Es bestĂ€tigt ein Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 fĂŒr eine Fusion der Thyssenkrupp-Stahlsparte mit dem europĂ€ischen StahlgeschĂ€ft des indischen Unternehmens Tata Steel.

Aktuell befindet sich die Stahlsparte von Thyssenkrupp in einer Neuaufstellung. Das Unternehmen verwies auf die im Juli erfolgte Übernahme von 20 Prozent des StahlgeschĂ€fts durch das Energieunternehmen EP Corporate Group (EPCG). "DarĂŒber hinaus sind Thyssenkrupp und EPCG in GesprĂ€chen ĂŒber den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile am StahlgeschĂ€ft mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden", hieß es.

Fusion mit Tata Steel aus WettbewerbsgrĂŒnden abgelehnt

Die Fusion mit Tata Steel hatte die EU-Kommission vor fĂŒnf Jahren aus WettbewerbsgrĂŒnden abgelehnt. Man untersage den Zusammenschluss, "um ernsthaften Schaden von europĂ€ischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden", hieß es damals in BrĂŒssel. Durch den Zusammenschluss wĂ€re zu der Zeit Europas zweitgrĂ¶ĂŸter Stahlkonzern mit rund 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden entstanden.

Thyssenkrupp wollte damit die AbhĂ€ngigkeit vom schwankenden StahlgeschĂ€ft verringern, das damals wie heute unter ÜberkapazitĂ€ten und einem Wettbewerbsdruck aus Asien leidet. Das Unternehmen hatte beim Gericht der EU gegen die Kommissionsentscheidung geklagt. Das Gericht wies die Klage im Juni 2022 ab. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde nun "in vollem Umfang" zurĂŒckgewiesen, so der EuGH.

Man habe die ZurĂŒckweisung des Rechtsmittels "zur Kenntnis genommen", erklĂ€rte Thyssenkrupp. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Gericht die von uns vorgebrachten KlagegrĂŒnde nicht hinreichend berĂŒcksichtigt hat", hieß es weiter. Angesichts der schwierigen Lage in der europĂ€ischen Stahlindustrie halte man die von der EuropĂ€ischen Kommission angesetzten MaßstĂ€be zur Beurteilung von WettbewerbsbeeintrĂ€chtigungen fĂŒr nicht angemessen.

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