Cum-Ex-Akteur Hanno Berger muss im GefÀngnis bleiben
10.04.2026 - 10:16:39 | dpa.deDas Bonner Landgericht hatte Berger im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei FÀllen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (62 KLs 2/20), spÀter folgte eine weitere Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden wegen anderer FÀlle. Der Bundesgerichtshof bestÀtigte spÀter beide Urteile.
Berger gab nicht auf, berief sich auf neue Beweise, widerrief sein GestĂ€ndnis zu einem zentralen Teil der VorwĂŒrfe und beantragte vor dem Kölner Landgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, dass sein langjĂ€hriger GeschĂ€ftspartner, der als Kronzeuge die Seiten gewechselt und gegen Berger ausgesagt hatte, falsche Angaben gemacht habe und man diesem nicht glauben könne.
Doch das Kölner Landgericht war anderer Auffassung und verwarf Bergers Antrag im August 2025 als unzulĂ€ssig, woraufhin der Verurteilte eine Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht einreichte. Das war gewissermaĂen der Griff nach dem letzten Strohhalm, der Berger noch blieb, damit er doch noch auf freien FuĂ kommt. Der heute 75-JĂ€hrige sitzt seit seiner Auslieferung aus der Schweiz 2022 hinter Gittern.
Dort wird er auch bleiben, denn das Kölner Oberlandesgericht wies die Beschwerde ab, wie es nun mitteilte. Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gĂ€ben keinen Anlass fĂŒr die Annahme, dass das Bonner Landgericht möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hĂ€tte verkĂŒnden können. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei nun "endgĂŒltig abgelehnt", hieĂ es vom Kölner Oberlandesgericht.
Cum-Ex fĂŒhrte zu Milliardenschaden fĂŒr die Allgemeinheit
Berger gilt als Wegbereiter fĂŒr die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Die GeschĂ€fte waren in ihrer Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei vielen Banken verbreitet, der Skandal gilt als gröĂter Steuerbetrug der deutschen Geschichte.
Berger pries die GeschÀfte bei Banken und Vermögenden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. SpÀter floh "Mr. Cum-Ex" in die Schweiz und entzog sich dort jahrelang der deutschen Justiz. 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.
Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) AusschĂŒttungsanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten FinanzĂ€mter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Politik reagierte erst 2012 mit einer GesetzesĂ€nderung. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-GeschĂ€fte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
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