Deutschland und Österreich reformieren ihre Altersvorsorge
23.04.2026 - 01:39:27 | boerse-global.deWährend die gesetzliche Rente zur Grundsicherung wird, sollen private und betriebliche Kapitaldeckung die Lücke füllen.
Merz definiert gesetzliche Rente als Basisabsicherung neu
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine fundamentale Neuausrichtung des deutschen Rentensystems angekündigt. Die gesetzliche Rente soll künftig nur noch eine Grundsicherung sein, nicht mehr die Garantie des gewohnten Lebensstandards. „Die Sicherung des Lebensstandards wird zunehmend kapitalgedeckte private und betriebliche Vorsorge erfordern“, so Merz. Bei einem aktuellen Rentenniveau von rund 48 Prozent soll eine Expertenkommission bis zum 30. Juni konkrete Umbau-Vorschläge vorlegen.
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Die Regierung setzt damit auf ein Modell, das in anderen europäischen Ländern bereits verbreitet ist. Ein Nachfolger der Riester-Rente ist für Januar 2027 geplant. Doch der Weg dorthin ist steinig. Die Inflation lag im März noch bei 2,6 Prozent. Ökonomen fordern zudem eine Lockerung des Kündigungsschutzes, um die Wirtschaft dynamischer zu machen – Restrukturierungen dauern in Deutschland im Schnitt vier Jahre.
Österreich öffnet Pensionskassen für alle Beschäftigten
Parallel dazu prescht Österreich vor. Die Regierungskoalition hat ein Reformpaket vorgestellt, das den Zugang zu betrieblichen Pensionskassen massiv ausweiten soll. Bislang nutzt nur ein Viertel der Arbeitnehmer diese Möglichkeit. Kern ist ein „Generalpensionskassenvertrag“, ein freiwilliges „Opt-in“-Modell mit Lebenszyklus-Strategie: Das Kapital wird in jungen Jahren risikoreicher angelegt und näher am Ruhestand in sichere Assets umgeschichtet.
Das Ziel ist ambitioniert: Die Netto-Rente soll so um etwa 10 Prozent steigen. Derzeit liegen rund 22 Milliarden Euro in österreichischen Abfertigungskassen. Die Reform will die Verwaltungskosten von 0,8 auf maximal 0,6 Prozent senken und inaktive Konten automatisch zusammenführen. Die vollständige Umsetzung ist für Anfang 2027 geplant.
Entlastungsprämie und steigende Löhne als Übergangshilfen
Um die akute finanzielle Belastung abzufedern, hat die Bundesregierung eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro auf den Weg gebracht. Arbeitgeber können sie bis Juni 2027 freiwillig zahlen. Für rund 812.000 Aufstocker wird sie nicht auf die staatliche Leistung angerechnet.
Gleichzeitig steigen die Lohnuntergrenzen, was auch die künftigen Rentenansprüche beeinflusst:
* Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar auf 13,90 Euro und klettert 2027 auf 14,60 Euro.
* Die Minijob-Grenze erreicht 2027 voraussichtlich 633 Euro monatlich.
* Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es ab 1. Mai 2,8 Prozent mehr Lohn.
* Im Pflegebereich steigen die branchenspezifischen Mindestlöhne am 1. Juli.
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Diese Lohnerhöhungen werden teilweise von steigenden Sozialbeiträgen aufgefressen. Eine geplante GKV-Reform könnte die Arbeitgeberbeiträge für Minijobs auf etwa 17,5 Prozent anheben.
Internationaler Vergleich zeigt gewaltige Lücke auf
Die Reformen sind dringend nötig, wie ein Blick über die Grenzen zeigt. Die Pensionsfonds-Vermögen in Österreich machen nur 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. In Dänemark sind es 206 Prozent. In Deutschland verfügen nur noch 62 Prozent der Beschäftigten über private oder betriebliche Vorsorge – vor zehn Jahren waren es 70 Prozent.
Die Ungleichheit im Alter bleibt groß. Männer beziehen in Deutschland durchschnittlich 520 Euro betriebliche Altersversorgung netto im Monat, Frauen nur 270 Euro. Die Lohnlücke von aktuell 16 Prozent zwischen den Geschlechtern setzt sich hier fort. Ab dem 7. Juni soll das neue Lohntransparenzgesetz gegensteuern. Es verpflichtet Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern zur Veröffentlichung geschlechtsspezifischer Gehaltsdaten.
Was kommt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu?
Die kommenden Monate entscheiden über die finale Ausgestaltung. Der Bericht der deutschen Expertenkommission Ende Juni wird die Gesetzgebung im zweiten Halbjahr prägen. Ab 1. Juli steigt zudem der steuerfreie Hinzuverdienst für Witwenrenten auf 1.122,53 Euro.
Für Personalabteilungen wird es komplexer. Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts verschärfen die Anforderungen für Massenkündigungen. Gleichzeitig tragen Arbeitgeber das volle Lohnzahlungsrisiko bei unwirksamen Kündigungen. Zusammen mit den neuen Transparenzpflichten und der Verlagerung der Vorsorge-Last bedeutet das: Mehr Bürokratie und höhere Planungsunsicherheit bis weit ins Jahr 2027 hinein.
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