Gemischtes Echo zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
17.04.2026 - 13:16:39 | dpa.deDiskutiert wird unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zu massiven Mehrbelastungen fĂŒr Millionen Versicherte und Unternehmen fĂŒhren könnte.
Der Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro auf rund 6.112,50 Euro im Monat anzuheben. Das IW warnt, dass dieser Schritt zwar als "einmalig" deklariert werde, durch die Koppelung an die Lohnentwicklung jedoch eine dauerhafte Mehrbelastung darstelle.
Nach IW-Berechnungen sind rund 6,3 Millionen BeschĂ€ftigte sowie deren Arbeitgeber betroffen. Insgesamt könnten sich die jĂ€hrlichen Mehrkosten fĂŒr Kranken- und Pflegeversicherung auf mindestens 4,5 Milliarden Euro belaufen. Das IW kritisiert, dass dies die Arbeitskosten in Deutschland weiter in die Höhe treibe und das Wirtschaftswachstum bremse, ohne die eigentlichen Ausgabenprobleme der Kassen zu lösen.
AOK und VdK mit gemischtem Urteil
Der Krankenkassenverband AOK bewertet den Entwurf als "wirksam, aber sozial unausgewogen". Zwar greife das Gesetz wichtige Punkte zur KostendĂ€mpfung auf, belaste die Versicherten aber durch KĂŒrzungen beim Krankengeld sowie EinschrĂ€nkungen bei der Familienversicherung mit zusĂ€tzlich etwa acht Milliarden Euro. Zudem warnt AOK-Chefin Carola Reimann, dass die höhere Bemessungsgrenze die Abwanderung von Gutverdienern in die private Krankenversicherung provozieren könnte.
Der Sozialverband VdK begrĂŒĂt die Anhebung grundsĂ€tzlich, fordert jedoch "mehr Mut". VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele plĂ€diert fĂŒr eine dauerhafte Angleichung an die Grenze der Rentenversicherung (derzeit 8.450 Euro) und die Einbeziehung von Vermögens- und Mieteinahmen.
Sowohl der VdK als auch die AOK kritisieren zudem scharf, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen, etwa fĂŒr BĂŒrgergeld-Bezieher, weiterhin nicht kostendeckend finanziere und damit die finanzielle Last allein den Beitragszahlern aufbĂŒrde. ZusĂ€tzliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln lehnt der VdK als unsoziale Belastung fĂŒr chronisch Kranke und Geringverdiener ab.
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