Besserer, Schutz

Besserer Schutz von Reisenden bei VerspÀtungen gefordert

21.01.2024 - 14:42:38 | dpa.de

Im Idealfall ist es bequem und obendrein besser fĂŒrs Klima, als ins Auto zu steigen: mit dem Zug zum Flughafen fahren.

Doch wer haftet, wenn mal ein Flug wegen eines verspĂ€teten Zuges verpasst wird? Braucht es fĂŒr den Verbraucherschutz bessere gesetzliche Regelungen? Fachleute wollen darĂŒber vom 24. Januar an beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen.

Reisende in Europa seien durch verschiedene Rechte zwar generell gut geschĂŒtzt, sagt MobilitĂ€tsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch bei den sogenannten multimodalen Reisen stießen Fahr- und Fluggastrechte regelmĂ€ĂŸig an ihre Grenzen. Unter multimodalen Reisen werden allgemein Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden, etwa auch eine Kombination von Flug und Schiff. "Ist zum Beispiel ein Zug verspĂ€tet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er hĂ€ufig auf den Kosten sitzen", erklĂ€rt Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen, "die ausdrĂŒcklich multimodale Reisen im Fokus haben".

Verkehrsanbieter und Fahrtenvermittler mĂŒssten in die Pflicht genommen werden, multimodale Fahrkarten anzubieten, die dann auch einen durchgĂ€ngigen Schutz bei verpassten AnschlĂŒssen garantieren. Es mĂŒsse zudem einfacher und ĂŒbersichtlicher werden, Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln zusammen als eine Fahrkarte zu buchen. Dazu brauche es verbindliche Vorgaben, nach denen die einzelnen Verkehrsanbieter ihre Reiseinformationen auch den Anbietern anderer Verkehrsmittel zur VerfĂŒgung stellen. Eine derartige StĂ€rkung der Verbraucherrechte wĂŒrde den öffentlichen Verkehr attraktiver machen, meint Kolbe.

EU befasst sich mit dem Thema

"Multimodale Reiseketten sind gelebte RealitĂ€t in Europa", sagt der Leiter der Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Personenverkehr, Christof Berlin, der in Goslar zu dem Thema referieren wird. Bisher fehle aber ein entsprechendes europĂ€isches Passagierrecht dafĂŒr. Daran werde aber gearbeitet. Die EU-Kommission habe Ende November einen Vorschlag fĂŒr eine Verordnung vorgelegt, die erstmals Passagierrechte fĂŒr multimodale Reisen vorsehe. Dabei gehe es unter anderem um bessere Hilfeleistungen und alternative Reiseverbindungen. Eine pauschale EntschĂ€digung sei hingegen nicht vorgesehen, kritisiert er.

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich fĂŒr bessere Rechte fĂŒr multimodale Reisen aus. Der Club begrĂŒĂŸe den im November vorgelegte Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Aus Sicht des AvD ist es vor allem wichtig, dass Kunden beim Ticketkauf darĂŒber informiert werden, welche Rechte ihnen zustehen. Bei VerspĂ€tungen und AusfĂ€llen mĂŒssten alternative Verbindungen sowie UnterkĂŒnfte und Verpflegung, wenn Reisende vor dem Ziel stranden, bezahlt werden. Alternativ mĂŒsse EntschĂ€digung gezahlt werden - nach Auffassung des AvD fĂŒr annullierte Reiseabschnitte der volle Ticketpreis.

GĂŒtertransportwesen ist schon weiter

Im GĂŒtertransport sei ein Zusammenspiel verschiedener Transportmittel Alltag und Haftungsfragen seien geklĂ€rt, teilt der Auto Club Europe mit. Das mĂŒsse auch bei Reisen so gehandhabt werden. Wenn beispielsweise Fluggesellschaften damit wĂŒrben, dass die Anreise per Bahn zum Flughafen im Preis inbegriffen sei, mĂŒsse klar geregelt sein, dass die Airline bei VerspĂ€tungen hafte.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hĂ€lt eine Anpassung der Rechtslage fĂŒr angebracht. Einerseits werde fĂŒr ZubringerzĂŒge auch im Sinne des Klimaschutzes geworben. Andererseits wĂŒrden Reisende mit ZubringerflĂŒgen bei VerspĂ€tungen bevorzugt, da in diesem Fall sĂ€mtliche Rechte der Fluggastrechte-Verordnung zur VerfĂŒgung stĂŒnden. "Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen", sagte Rechtsanwalt Martin Diebold, der beim DAV fĂŒr Verkehrsrecht zustĂ€ndig ist.

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