Wettbewerb, Zusammenfassung

KORREKTUR/ ROUNDUP/ Wirecard-AffÀre: OLG lÀsst Anleger auf Schadenersatz hoffen

17.07.2024 - 16:12:18 | dpa.de

(Korrigiert wird in der Meldung vom 09.12.2021 die Zahl im 5.

Absatz, 1. Satz: Sie muss 1,9 rpt 1,9 lauten.)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Wirecard DE0007472060-Skandal können frustrierte Anleger nach ihren immensen Kursverlusten nun doch auf Schadenersatzklagen gegen die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft EY hoffen. Diese hatte die falschen Bilanzen des ehemaligen Dax DE0008469008-Konzerns testiert. Das MĂŒnchner Oberlandesgericht machte am Donnerstag in einem vorlĂ€ufigen Hinweis gravierende Zweifel an den Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz publik. Dabei hatte das MĂŒnchner Landgericht Klagen gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Laut OLG hĂ€tte das Landgericht - analog zum Dieselskandal - sehr viel genauer prĂŒfen mĂŒssen, ob EY vorsĂ€tzlich sittenwidrig handelte.

Der vorlĂ€ufige Hinweis bedeutet nicht, dass das OLG die WirtschaftsprĂŒfer von EY in jedem Fall fĂŒr mitverantwortlich hĂ€lt, oder dass ein Erfolg der Klagen gegen die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft nun garantiert wĂ€re. Allerdings machte der 8. Zivilsenat des OLG sehr deutlich, dass das Landgericht sich nach seiner EinschĂ€tzung viel zu oberflĂ€chlich mit dem Fall befasst hat.

Insbesondere rĂŒffelt der Senat, dass es dem Landgericht wohl an "eigener Sachkunde" fehle, um die in einem Gutachten der PrĂŒfungsgesellschaft KPMG erhobenen VorwĂŒrfe gegen EY zu beurteilen. DafĂŒr wĂ€re laut OLG ein SachverstĂ€ndigen-Gutachten angebracht gewesen.

DarĂŒber hinaus hĂ€lt das OLG dem Landgericht vor, den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Bundestag ignoriert zu haben, und zwar "gehörswidrig" zum Nachteil der klagenden Anleger. Das OLG empfahl dem Landgericht, ein Musterverfahren zu eröffnen. Als Option erwĂ€gt das OLG demnach aber auch, das Verfahren an das Landgericht zurĂŒckzuverweisen, um die bislang fehlende umfangreiche Beweisaufnahme nachzuholen.

Wirecard hatte im Juni 2020 zuerst erfundene Buchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingerĂ€umt und wenig spĂ€ter Insolvenz angemeldet. EY hatte die Bilanzen des Unternehmens zuvor ĂŒber Jahre geprĂŒft und testiert, ohne den mutmaßlichen Betrug zu entdecken. Die MĂŒnchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vorstand wie eine kriminelle Bande agierte und die Bilanzen jahrelang bewusst fĂ€lschte, um Bankkredite und Investorengelder zu erschleichen. Der frĂŒhere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

FĂŒr die AktionĂ€re bedeutete die Wirecard-Pleite immense Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe. Deswegen sind beim MĂŒnchner Landgericht Hunderte von Schadenersatzklagen gegen EY eingegangen, die bislang abgewiesen wurden.

Das Landgericht sah in mehreren Entscheidung keinen ursĂ€chlichen Zusammenhang zwischen den EY-Testaten und den Verlusten der Anleger, beziehungsweise keine Pflichtverletzung der PrĂŒfer. Das OLG jedoch meldet an dieser Sicht der Dinge große Bedenken an: Nach EinschĂ€tzung des Senats hĂ€tte eine frĂŒhere Verweigerung des Testats durch EY auch einen frĂŒheren Insolvenzantrag der Wirecard AG zur Folge gehabt. Ausgehend davon sprĂ€che dann "wohl die allgemeine Lebenserfahrung dafĂŒr, dass die Anleger die streitgegenstĂ€ndlichen AktienkĂ€ufe in Kenntnis dessen nicht getĂ€tigt hĂ€tten", hieß es in der Mitteilung des OLG.

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