Merz definiert Rente neu: Basisabsicherung plus Arbeit
22.04.2026 - 00:01:07 | boerse-global.deDie Bundesregierung stellt die gesetzliche Rente auf eine neue Grundlage: Sie soll künftig nur noch die Basisabsicherung im Alter darstellen. Zugleich werden Rentner mit Steuervorteilen zum Weiterarbeiten motiviert. Das kündigte Kanzler Friedrich Merz heute an.
Aktivrente: Steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat
Der zentrale Hebel für diese Strategie ist die neue „Aktivrente“. Sie soll noch 2026 starten und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wer das Rentenalter erreicht hat, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Regierung entkoppelt so einen Teil des Arbeitseinkommens von den üblichen Abgaben.
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Parallel dazu will die Koalition aus CDU/CSU und SPD die steuerfreie „Entlastungsprämie“ für Beschäftigte verlängern. Ursprünglich nur für 2026 geplant, soll der bis zu 1.000 Euro hohe Bonus nun bis Ende Juni 2027 ausgezahlt werden können. Die Prämie ist für Arbeitgeber freiwillig und als Betriebsausgabe absetzbar.
Doch die Wirtschaft lehnt das Modell ab. Eine Umfrage des Handelsverbands HDE vom vergangenen Wochenende zeigt: 83 Prozent der befragten Unternehmen lehnen die Prämie ab. Sie fordern, dass der Staat solche Entlastungen allein trägt – und nicht die Betriebe.
Rentenniveau sinkt – private Vorsorge wird Pflicht
Die neue Rhetorik von der Basisabsicherung spiegelt harte Zahlen wider. Das im Rentenpaket 2025 festgeschriebene Niveau von 48 Prozent des Durchschnittslohns gilt nur bis 2031 als garantierte Untergrenze. Danach geht es nach Prognosen der Regierung bergab: Bis 2039 soll das Rentenniveau auf nur noch etwa 46,3 Prozent fallen.
Die Folge? Für viele Bürger wird die gesetzliche Rente künftig nur der Startpunkt sein. Um den Lebensstandard zu halten, braucht es zusätzliches Kapital aus Betriebsrenten oder privaten Investments wie dem Altersvorsorgedepot. Die Regierung setzt klar auf diese ergänzenden Säulen.
Beamte erhalten Tarifergebnis in drei Stufen
Die Reformen betreffen auch den öffentlichen Dienst. Nordrhein-Westfalen überträgt das Tarifergebnis vom 14. Februar nun 1:1 auf Beamte, Richter und Pensionäre. Die Anpassung erfolgt in drei Schritten:
* Eine Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, rückwirkend zum 1. April.
* Weitere 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027.
* Eine finale Anpassung um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Die Gewerkschaften begrüßen die Übertragung, sehen aber weiteren Diskussionsbedarf bei der Gehaltsstruktur. Auf Bundesebene bremst das Innenministerium hingegen: Spitzenbeamte sollen über die regulären Tariferhöhungen hinaus keine Extra-Zulagen mehr erhalten.
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Arbeitsrecht: Neue Klarheit bei Schwerbehinderung
Während die finanziellen Rahmenbedingungen neu justiert werden, hat das Bundesarbeitsgericht 2026 die Rechte von Arbeitgebern bei der Frage nach einer Schwerbehinderung präzisiert. Firmen dürfen Mitarbeiter nach sechs Monaten Beschäftigung danach fragen, insbesondere wenn Kündigungen vorbereitet werden. So können sie die sozialen Auswahlkriterien einhalten und die nötigen Zustimmungen der Integrationsämter einholen.
Für Menschen mit Behinderung wird zudem der steuerliche Pauschbetrag attraktiver. Ab 2026 wird die Beantragung vereinfacht: Die Daten werden automatisch von den Rentenversicherungsträgern an die Finanzämter übermittelt – vorausgesetzt, die Steuer-ID ist im Antrag angegeben.
Wird die Rente mit 67 zum Auslaufmodell?
Die aktuelle Politik zeichnet das Bild eines flexibleren, mehrschichtigen Rentensystems. Durch die Deckelung des Rentenniveaus und Modelle wie die „Aktivrente“ signalisiert die Regierung: Der vollständige Rückzug aus dem Erwerbsleben mit 67 könnte seltener werden.
Stattdessen soll die Kombination aus Basisrente, steuerbegünstigtem Hinzuverdienst und privater Vorsorge zum neuen Standard werden. Die Debatte darüber, ob diese Basisabsicherung ausreicht und ob private Vorsorge verpflichtend werden muss, wird in den kommenden Jahren sicherlich an Schärfe gewinnen.
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