Mutterschutz, SelbststÀndige

Mutterschutz: SelbststÀndige Frauen bleiben 2026 auf der Strecke

16.04.2026 - 00:00:24 | boerse-global.de

SelbststÀndige Unternehmerinnen haben 2026 weiterhin keinen gesetzlichen Mutterschutz. Die Politik sucht nach Finanzierungsmodellen, wÀhrend viele Frauen auf private Zusatzversicherungen angewiesen sind.

Mutterschutz: SelbststĂ€ndige Frauen bleiben 2026 auf der Strecke - Foto: ĂŒber boerse-global.de

FĂŒr rund 27.000 schwangere Unternehmerinnen pro Jahr bleibt die finanzielle Absicherung ein Risiko. Sie sind auf private Zusatzversicherungen angewiesen, wĂ€hrend Angestellte umfassende Schutzfristen und Lohnfortzahlungen genießen.

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Politik und Handwerk fordern nun eine systemische Gleichstellung. Bundesbauministerin Verena Hubertz nannte die Lage im MĂ€rz 2026 "unzureichend". Es sei absurd, eine Schwangerschaft im Unternehmertum als existenzbedrohendes Risiko zu belassen. Aus dem Handwerk kommen Ă€hnliche Rufe – auch um den FachkrĂ€ftemangel zu bekĂ€mpfen.

Teilreform bringt nur Klarheit bei Fehlgeburten

Ein Meilenstein war die Reform des Mutterschutzgesetzes am 1. Juni 2025. Sie brachte vor allem Klarheit im Umgang mit Fehlgeburten. Seitdem gelten gestaffelte Freistellungsfristen: Ab der 13. Schwangerschaftswoche sind es zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche acht Wochen Freistellung.

Der Kern des Gesetzes bleibt aber Angestellten vorbehalten. Die Lohnfortzahlung und der spezifische Gesundheitsschutz gelten nicht fĂŒr SelbststĂ€ndige. Die BegrĂŒndung: Sie seien in der Gestaltung ihrer Arbeit frei. In der Praxis bedeutet das: Die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sind fĂŒr viele Unternehmerinnen nicht finanzierbar.

Private Zusatzversicherung als einziger Rettungsanker

Die Absicherung hĂ€ngt maßgeblich von der Krankenversicherung ab. Freiwillig gesetzlich versicherte SelbststĂ€ndige erhalten nur Mutterschaftsgeld, wenn sie eine zusĂ€tzliche Krankengeld-Versicherung haben. Diese deckt maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Privat versicherte Frauen brauchen eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Der Abschluss scheitert oft an strengen GesundheitsprĂŒfungen oder langen Wartezeiten. Eine bestehende Schwangerschaft wird meist nicht rĂŒckwirkend abgesichert.

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Laut einer Bedarfsanalyse des Allensbach-Instituts von Sommer 2024 erhĂ€lt nur ein Drittel der selbststĂ€ndigen Frauen ausreichende Leistungen. Viele mĂŒssen bis kurz vor der Geburt arbeiten oder Ersparnisse aufbrauchen.

Politik sucht nach Finanzierungsmodellen

Die Debatte im Bundestag dreht sich um verschiedene Lösungen. Ein Vorschlag: die BemessungszeitrĂ€ume fĂŒr Elterngeld flexibler gestalten. SelbststĂ€ndige könnten dann zwischen dem letzten Veranlagungszeitraum und dem Einkommen der letzten zwölf Monate wĂ€hlen.

Im Koalitionsvertrag ist ein Mutterschutz fĂŒr SelbststĂ€ndige analog zu Angestellten verankert. Diskutiert werden umlagefinanzierte Modelle nach dem Vorbild des U2-Verfahrens fĂŒr Arbeitgeber. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur startete bereits im FrĂŒhjahr 2024 eine Bundesratsinitiative, um die LĂŒcken zu schließen.

Fehlende Absicherung hat gesamtwirtschaftliche Folgen

Experten warnen vor den breiteren Auswirkungen. Das BĂŒndnis "Mutterschutz fĂŒr Alle" argumentiert, dass gut ausgebildete Frauen durch das Insolvenzrisiko systematisch aus der SelbststĂ€ndigkeit gedrĂ€ngt werden. Das verschĂ€rft den FachkrĂ€ftemangel und erschwert Nachfolgen in Familienbetrieben.

Bestimmte Gruppen sind bereits besser abgesichert. KĂŒnstlerinnen ĂŒber die KĂŒnstlersozialkasse und Landwirtinnen ĂŒber die SVLFG erhalten Leistungen Ă€hnlich wie Angestellte. Diese Sondersysteme zeigen: Eine branchenĂŒbergreifende Lösung ist möglich.

EU-Druck könnte Reformen beschleunigen

FĂŒr die zweite JahreshĂ€lfte 2026 wird ein konkreter Gesetzentwurf des Familienministeriums erwartet. Im Fokus stehen Versicherungskonzepte mit der Versicherungswirtschaft, um auch Betriebskosten abzusichern.

Parallel dazu erhöht die EU den Druck. Deutschland gilt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/41/EU als rĂŒckstĂ€ndig. Ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren könnte den Reformprozess beschleunigen. Marktbeobachter rechnen bis Jahresende mit Schritten fĂŒr ein neues Umlageverfahren.

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