Geld zurĂŒck bei Kartenmissbrauch? EU-Urteil setzt Grenzen
01.08.2025 - 19:36:01 | dpa.deBei Kartenmissbrauch - oder auch anderen unautorisiert genutzten Zahlungsinstrumenten - verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch aber nur dann, wenn sie den Zahlungsdienstleister vorsÀtzlich oder grob fahrlÀssig zu spÀt informieren, urteilte das Gericht in Luxemburg.
"Das ist eine sehr hohe HĂŒrde", sagt der Fachanwalt fĂŒr Bank und Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte fĂŒr Betroffene von Kartenmissbrauch klar.
Nach EU-Recht mĂŒssen Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten nicht autorisierte oder fehlerhafte Belastungen spĂ€testens nach 13 Monaten anzeigen. Der EuGH sagte in seinem Urteil, dass das aber nichts daran Ă€ndere, dass Betroffene sofort handeln mĂŒssten, sobald sie von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang wissen.
Der Entscheidung liegt ein Fall in Frankreich zugrunde. Von dem Konto eines Kunden des französischen Fintechs Veracash seien ĂŒber eineinhalb Monate tĂ€glich Abhebungen vorgenommen, die er nicht autorisiert habe, so die Angaben in der Mitteilung des Gerichts. Kurz davor hatte Veracash dem Kunden demnach eine neue Karte fĂŒr Abhebungen und Zahlungen zugesandt. Der Kunde behauptete jedoch, die Karte nie erhalten zu haben - und verklagte den Anbieter auf Erstattung und Schadenersatz.
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