Zoll, Steuer-ID

Zoll verlangt Steuer-ID für alle Genehmigungsanträge

16.04.2026 - 08:31:04 | boerse-global.de

Die deutsche Zollverwaltung macht die Angabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer bei Anträgen auf Zollgenehmigungen zur Pflicht. Dies dient der automatisierten Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit und ist Teil der umfassenden EU-Zollreform.

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Die deutsche Zollverwaltung macht die Angabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer zur Pflicht – ein entscheidender Schritt für die digitale Vernetzung von Steuer- und Handelsdaten in der EU.

Ab sofort müssen Unternehmen und Einzelpersonen ihre Steuer-ID bei Anträgen auf Zollgenehmigungen angeben. Die Generalzolldirektion hat diese neue Voraussetzung in den letzten Wochen formalisiert. Sie gilt für nahezu alle Vereinfachungen und Bewilligungen, darunter den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) sowie vereinfachte Anmeldungen. Ziel ist eine effizientere Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, einem Kernkriterium der EU-Zollverordnung.

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Automatisierte Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 39 der Unionszollkodex-Durchführungsverordnung. Er verlangt, dass Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen Zoll- oder Steuervorschriften begangen haben. Bislang prüften die Hauptzollämter dies oft manuell. Künftig ermöglicht die Steuer-ID eine automatisierte und präzise Abfrage beim zuständigen Finanzamt.

Der überarbeitete „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen“ sieht nun entsprechende Pflichtfelder vor. Dort müssen die Steuer-IDs der antragstellenden Personen – etwa Geschäftsführer oder Zollsachbearbeiter – eingetragen werden. „Die Zuverlässigkeit wird so vom reinen Selbstauskunfts-Charakter zu einem überprüfbaren Datum“, erklärt ein Handelsexperte. Die Maßnahme soll Identitätsverwechslungen vorbeugen, besonders bei Einzelunternehmern.

Datenschutz: Nur geschäftliche Verstöße sind relevant

Angesichts sensibler Steuerdaten betont der Zoll die strikte Begrenzung der Abfragen. Ausgetauscht werden nur Informationen, die für die Bewertung der geschäftlichen Zuverlässigkeit notwendig sind.

Private Einkommensdetails, Gehaltsdaten oder persönliche Steuerangelegenheiten bleiben außen vor. Im Fokus stehen ausschließlich Verstöße, die die Integrität des Zollsystems gefährden könnten. Dazu zählen etwa Umsatzsteuerbetrug, systematische Steuerhinterziehung im Unternehmenskontext oder anhaltende Verstöße gegen Meldepflichten.

Treiber der Digitalisierung: ATLAS und das Zoll-Portal

Die Einführung der Pflichtangabe fällt mit großen System-Updates zusammen. Seit dem 28. Februar 2026 ist ATLAS Release 10.2 live, das unter anderem das zentralisierte Anmeldeverfahren für Importe (CCI) einführt. Am 25. April folgt ein Wartungsfenster für Version 10.2.2.

Parallel wurde am 17. März der Dienst „Internet-Ausfuhr-Anmeldung“ (IAA-Plus) vollständig in das „Zoll-Portal“ migriert. Der Zugang erfordert nun hochsichere Logins wie ELSTER-Zertifikate. Die IHK Gießen-Friedberg weist darauf hin, dass Unternehmen ihre ELSTER-Konten korrekt mit ihrer EORI-Nummer verknüpfen müssen. Die Steuer-ID im Fragebogen ist das letzte Puzzleteil, um den „Unternehmenskunden-Account“ im Portal mit verifizierten Steuerdaten zu hinterlegen.

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Im Kontext der großen EU-Zollreform 2026

Die Verschärfung erfolgt mitten in der größten Zollreform der EU seit Jahrzehnten. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Freigrenze von 150 Euro für E-Commerce-Importe. Stattdessen wird eine Pauschale von 3 Euro fällig. Diese Flut neuer Sendungen erfordert höchste Datenqualität.

Durch die verstärkte Überprüfung will der Zoll sicherstellen, dass nur zuverlässige Unternehmen von vereinfachten Verfahren profitieren, die massensendungen beschleunigen. Seit März 2026 müssen Exporteure zudem eine Sanktions-Compliance-Erklärung unterzeichnen. Die Steuer-ID schafft hier eine klare Prüfspur für die verantwortlichen Personen.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Für Wirtschaftsbeteiligte bedeutet dies umgehenden Handlungsbedarf. Bestehende Genehmigungen könnten im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen neu bewertet werden, wobei die Hauptzollämter die fehlenden Steuer-IDs nachfordern können.

Die Zeit für die Umstellung auf das Zoll-Portal und die Aktualisierung der Fragebogendaten läuft ab. Weitere ATLAS-Updates sind für Juni und September 2026 geplant. Unternehmen sollten ihre digitale Identität finalisieren und sicherstellen, dass alle in Zollgenehmigungen gelisteten Personen ihre Steuer-ID bereitgestellt haben. Verzögerungen bei der Bereitstellung können zu Verzögerungen bei Genehmigungsverlängerungen oder im Extremfall zur Aussetzung vereinfachter Verfahren führen.

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