BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Abitrage - Der Begriff Arbitrage ist wie folgt definiert :
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Da das GeschÀft zeitgleich erfolgt ist keine Lagerung bzw. kein Halten der Position erforderlich, somit ist ein Risiko durch Preisschwankungen ausgeschlossen.
Es ist letztlich dann auch der Abitrageur selbst, welcher durch seine GeschÀftstÀtigkeit den Preis des Produktes auf ein Niveau einpendeln lÀsst und somit die Effizienz der MÀrkte wieder herstellt. Denn da der Abitrageur auf einem Markt eine Nachfrage generiert, die den Preis nach und nach anhebt, generiert er Zeitgleich auf dem anderen Markt ein Angebot, welches nach und nach den Preis senkt. Gleichen sich die Preise, ist eine Gewinnerzielung nicht mehr möglich und der Abitrageur stellt seine GeschÀftstÀtigkeit ein.
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