Abberufungs-Verfügung, Aufsichtsbehörde

Abberufungs-Verfügung (dismissal order)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird. Siehe Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, Untersagung, Verwarnung. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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