Aktienbuch, Aktiengesellschaft

Aktienbuch (stock register, stock book)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Bei einer Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis, in das nach Vorschrift von § 67 AktG die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind

Bei einer Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis, in das nach Vorschrift von § 67 AktG die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind. Gemäss § 68 AktG ist auch ein Übergang von Namensaktien und Zwischenscheinen im Aktienbuch zu beurkunden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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