Amtsgeld, Gebühr

Amtsgeld (salary; church ministry fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Gebühr für besondere Amtshandlungen eines Geistlichen, auch Kerzengeld genannt

Gebühr für besondere Amtshandlungen eines Geistlichen, auch Kerzengeld genannt. Ältere Bezeichnung für das Gehalt eines Beamten, auch Bestallungsgeld genannt; bestallen = hier: jemanden in eine (öffentliche) Stelle einsetzen. Siehe Denkgeld, Kerzengeld, Memoriengeld, Messegeld, Salär, Stolgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329364 |