Anbietungsgrenze auch Antragsgrenze (offering border)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Kreditversicherung übliche Vertragsvereinbarung, wonach ab einer festgelegten Summe (etwa 50 000 Euro) der Versicherungsnehmer seinen Schuldner (also den Kunden, demgegenüber er eine Versicherung gegen ein Kreditereignis eingeht) dem Versicherer zwecks allfälliger Bonitätsprüfung anzugeben hat. Siehe Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Aushaftung, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende.
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