Angeld auch Haftgeld (earnest money)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Betrag, den ein Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Geschäftsabschlusses zahlt. Eine solche Zahlung wird namentlich von einem unbekannten Käufer verlangt, der gekaufte Ware abholen lassen und dann bezahlen will. Das Angeld dient dem Verkäufer damit als Sicherheit, dass die Ware auch tatsächlich abtransportiert wird. Die Höhe des Angelds wird im Regelfall (besonders bei Versteigerungen aller Art) als Prozentsatz der Kaufsumme berechnet und ist sofort fällig. Siehe Einschuss, Ingeld.
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