Anteilschein-Rücknahme (share redemption)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Kapitalanlagegesellschaften sind in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet, ausgegebene Anteilscheine zum Marktpreis zurückzunehmen. Eine Gesellschaft darf aber die Rücknahme maximal zwei Jahre aussetzen, wenn die Bankguthaben und sonstige Liquidität zur Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäss laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen ("Alarmstufe rot"). Erstmals im Dezember 2005 setzte die DB Real Estate (die Immobilienfonds-Gesellschaft der Deutschen Bank) die Zurücknahme der Anteilsscheine aus. Die von Experten befürchtete Kettenreaktion (Run auf alle Fonds) blieb aus.
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