Anteilschein (share)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. Andere Bezeichnung für Zwischenschein. Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.
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