Anteilschein, Aktie

Anteilschein (share)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft

Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. Andere Bezeichnung für Zwischenschein. Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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