Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung, Finanzdienstleistung

Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung (employee's investment management)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs

Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs. 6, . 5 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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