Aufnahme-Staat, Sprache

Aufnahme-Staat (establishing country)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem ein Institut ausserhalb seines Herkunfts-Staates eine Zweigniederlassung unterhĂ€lt oder im Wege des grenzĂŒberschreitenden Dienstleistungsverkehrs tĂ€tig wirdž vgl

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem ein Institut ausserhalb seines Herkunfts-Staates eine Zweigniederlassung unterhĂ€lt oder im Wege des grenzĂŒberschreitenden Dienstleistungsverkehrs tĂ€tig wirdž vgl. § 1, Abs. 5 KWG. Siehe Auslandsbanken, Europa-AG, Herkunfts-Staat, ReprĂ€sentanz.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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