Aufsicht, europÀische (central European financial markets supervision)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
GemĂ€ss Ăbereinkunft der EU-Finanzminister vom Januar 2004 ist die Finanzmarktaufsicht örtlich dreigeteilt und zwar Paris fĂŒr die Wertpapieraufsicht, London fĂŒr die Bankenaufsicht und Frankfurt am Main fĂŒr die Versicherungsaufsicht. -Zur Errichtung der von manchen geforderten EuropĂ€ischen Zentralaufsichtsbehörde wĂ€re eine Ănderung des EG- Vertrags notwendig. Zudem brĂ€uchte eine funktionsfĂ€hige Zentralaufsicht ein einheitliches Aufsichts(verfahrens)recht. Aber auch nach der Umsetzung von Basel-II gibt es zahlreiche Wahlrechte; diese sind Ausdruck der nach wie vor vorhandenen Vielfalt auf den nationalen FinanzmĂ€rkten, insbesondere im Bereich des RetailgeschĂ€ftes. Siehe Aufsichtsbehörden, Aufsichts-Harmonisierung, europĂ€ische, Banking Supervisory Committee, Cassis-deDijon- Urteil, Citigroup-Manipulation, Committee of European Banking Supervisors, Enforcement, Finanzmarktaufsicht, europĂ€ische, German Finish, Lead Supervisor, Lamfalussy- Vorschlag, SubsidiaritĂ€tsprinzip. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 49 (GegenĂŒberstellung der Aufsicht in Deutschland, England und den USA).
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