Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Aufsichts-Dreieck.
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