Aufwendungen, Sinne

Aufwendungen (expenditures, disbursements)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Im weitesten Sinne (so auch im Steuerrecht) alle Ausgaben (Zahlungen) einer Firma, eines Privathaushalts oder einer öffentlichen Stelle in einem Zeitraum

Im weitesten Sinne (so auch im Steuerrecht) alle Ausgaben (Zahlungen) einer Firma, eines Privathaushalts oder einer öffentlichen Stelle in einem Zeitraum. Die bei einer bestimmten geschäftlichen Besorgung entstandenen Kosten, in alten Dokumenten auch Mühegeld genannt. Nach IAS bei Vermögenswerten im Unternehmen die Minderung der wirtschaftlichen Brauchbarkeit in der Berichtsperiode aufgrund von Abnutzung oder Abgang sowie eine Erhöhung der Schulden, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, wobei Ausschüttungen an Anteilseigner nicht in die Berechnung einbezogen werden. Siehe Aufwand, Ausgaben, Verlust, Vermögen, Vermögenswert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329521 |