Ausbuchung, Entfernung

Ausbuchung (write-off)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld (oder eines Teils davon) aus der Bilanz eines Unternehmens

Allgemein die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld (oder eines Teils davon) aus der Bilanz eines Unternehmens. Das von einer Bank gewährte Darlehn wurde als notleidend eingestuft, auf seine Einbringlichkeit (collectibility) ohne Aussicht auf Erfolg überprüft und wird daher nicht weiter in den Büchern geführt. Siehe Ausfall-Verlust, Reintermediation, Kredit, notleidender Schulden, notleidende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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