Ausgaben (expenses)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Im weitesten Sinne jeder Abgang von Zahlungsmitteln aus der Kasse eines Wirtschaftssubjekts (Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Stelle), unabhängig vom Zweck (etwa: Kauf von Waren und Dienstleistungen, Darlehn, Steuerzahlung, Spende). Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen. Geldleistungen (Zahlungen) öffentlicher Haushalte gemäss dem festgestellten Haushaltsplan. Im Rechnungswesen Oberbegriff für Auszahlungen (Geldabflüsse aus dem Betrieb), Abgängen von kurzfristigen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschliesslich Rückstellungen); Ausgaben = Auszahlungen plus Zunahme von Verbindlichkeiten minus Abnahme von Forderungen. Siehe Auszahlung, Aufwand, Einkünfte, Expensen, Kosten.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329538 |
